Dienstliche und private Nutzung: Betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.
Privatgespräche
Beitrag von Unbekannt
25.02.2010, 10:12 Uhr
In diesem Artikel wird zwar nur der Fall der Nutzung privater Telefonie mittels betrieblicher Kommunikationsmittel diskutiert, aber es würde mich interessieren, wie der Fall der privaten Kommunikation mit eigenen Kommunikationsmitteln zu beurteilen ist. Im Speziellen also die Frage: darf ich im Büro während der Arbeitszeit meinen Mann anrufen, wenn man voraussetzt, dass es sich weder um einen Notfall noch um ein längeres Gespräch als wenige Minuten handelt? Oder darf dies nur in der Mittagspause geschehen? Desweiteren würde mich interessiern, ob man für die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel - wie auch immer diese zu überwachen wäre- eine Gebühr erheben könnte, ähnlich wie dies bei einem Firmenwagen der Fall ist?
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