Leserkommentar zum Artikel

Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

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Paypal scheint immer zu Ungunsten des schwächsten Glieds zu entscheiden

Beitrag von I. O.
05.03.2020, 19:48 Uhr

Mein Ehemann hat am 27.12.2019 über Ebay Kleinanzeigen ein IPhone verkauft.

Die Zahlung wurde über Paypal geschickt (Geld senden - Waren/Dienstleistung).

Direkt nach Geldeingang bei Paypal wurde er von Paypal kontaktiert. Man teilte ihm mit, dass man diese Zahlung einer Routineüberprüfung unterziehen würde und dass diese 24 Stunden in Anspruch nehmen würde.

Er wurde gefragt, um was für einen Artikel es sich bei dem Verkauf handelt. Er hat das beantwortet und Paypal auch eine Kopie der Orginalrechnung des Artikels zur Verfügung gestellt.

Am 28.12. wurde die Zahlung freigegeben. Er hat sich den Betrag (ca. 1.100 €) auf sein Girokonto überwiesen und die Ware per DHL als versichertes Paket rausgeschickt.

Die Adresse (eine Packstation) wurde ihm vom Käufer über die Chat Funktion bei eBay-Kleinanzeigen mitgeteilt.

Anfang Januar bekam er dann Anrufe von Paypal, dass der Kontoinhaber den Missbrauch seines Kontos gemeldet hat. Das hat dieser wohl bereits am 27.12.2019 getan - also genau zu der Zeit, wo Paypal die Zahlung noch geprüft hat. Man hätte sie also stoppen können.

Mein Mann, der ja bei Paypal einen Verkäuferschutz genießen sollte, hat die Sendungsinformationen zur Verfügung gestellt.

Trotzdem wurde der Fall zu seinen Ungunsten entschieden mit der Begründung, dass die Adresse des Empfängers nicht bei der Paypal Transaktion hinterlegt war und ihm das hätte auffallen sollen.

In den AGBs von Paypal steht aber lediglich, dass man nicht an eine andere Adresse, als die dort angegebene verschicken darf und dass man die Ware nicht persönlich übergeben darf.

Ich habe gestern mal geprüft, wie das mit der Adresse bei einer Paypal Zahlung über die "Geld senden" Funktion läuft. Es wird zunächst die eigene Adresse angezeigt. Die kann man als Käufer aber ausschalten und stattdessen "nicht zutreffend" ankreuzen. Wenn man das tut erklärt man als Käufer, dass man digitale Güter oder eine Dienstleistung einkauft. Für die gibt es lt. Paypal AGB dann keinen Verkäuferschutz bei Paypal. Vermutlich beziehen die sich darauf.

Bei der Zahlung ist aber wieder "Waren und Dienstleistung" zu sehen. Mein Mann konnte das also nicht sehen. Er hätte lt. Paypal ausschließlich aufgrund der fehlenden Adresse stutzig werden sollen.

Paypal selber lag aber vor Freigabe der Zahlung - neben der bereits vom Kontoinhaber getätigten Beschwerde - auch die Info vor, dass es sich um eine Ware handelt und somit der Käufer wissentlich eine falsche Angabe gemacht hat.

Mein Mann hat natürlich direkt Anfang Januar Anzeige bei der Polizei erstattet. Die führen ihn derzeit aber nur als Zeuge, weil er sein Geld ja noch hat.

Wir haben versucht, mit Paypal zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Wir haben denen unseren Standpunkt ausführlich mitgeteilt.

Aber sie beharren darauf, dass er den Verkäuferschutz verloren hat, weil er die Ware an eine Adresse geschickt hat, die nicht über die Paypal Transaktion mitgeteilt wurde.

Jetzt haben sie angekündigt, ein Inkassounternehmen einzuschalten.

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