Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO und seine Grenzen gemäß LG Köln
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt jeder natürlichen Person ein Recht darauf, zu erfahren, wer welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert hat.
Seit der Einführung dieses Auskunftsanspruches besteht in Praxis und Rechtsprechung immer wieder Streit darüber, welche konkreten Daten vom Betroffenen berechtigterweise abgefragt werden können. Über den Umfang eines Auskunftsanspruches hatte jüngst auch Landgericht Köln mit Urteil vom 18.03.2019 (Az. 26 O 25/18) zu entscheiden. Die IT-Recht Kanzlei stellt das Urteil vor und gibt im Anschluss einen Überblick über die Reichweite des Auskunftsanspruches.
Auskunft nach §34 BDSG
Beitrag von Toto
12.02.2020, 11:30 Uhr
Die Frage des Rechts auf Verweigerung der Auskunft besteht hier im §34 Abs. 1 Nr. 2: a) nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen, oder..... Im Falle der 10-jährigen Frist zur Aufbewahrung aus steuerlichen Gründen habe ich in der Regel ja irgendwann mal einen Vertrag mit der betroffenen Person gehabt. Muss ich dann nicht beauskunften? oder ist das "und" bei "und die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde sowie eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist." wirklich als zu erfüllenden Ausschlußgrund zu sehen?
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