Leserkommentar zum Artikel

OLG Hamm zur Irreführung, wenn Produktbild mehr als den Lieferumfang abbildet

Bedauerlicherweise muss immer wieder festgestellt werden, dass der gekaufte Artikel aus dem Online – Handel nicht mit der vom Händler geworbenen Abbildung übereinstimmt. So wird oftmals der Artikel mit weiterem Zubehör dargestellt, obwohl diese nicht in der Lieferung enthalten sind. Das OLG Hamm sieht darin eine klare Irreführung und bestätigt mit ihrem Urteil v. 04.08.2015 – Az.: 1-4 U 66/15 als Berufungsinstanz das Urteil vom LG Arnsberg (Urt. V. 05.03.2015, 8 O 10/15).

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Buchstabe/Namen und Tischdekoration auf dem Artikelbild

Beitrag von Petra Kolschen
19.11.2019, 16:19 Uhr

Ich verkaufe Tischdekorationen . z.B. Buchstaben/Namen. Auf dem Bild ist ein kompletter Name abgebildet. Das ist ein Beispiel.

Im Angebot steht, dass man für den Preis EINEN Buchstaben kauft und somit oben bei der Stückzahl für einen Namen, die benötigte Stückzahl oben eingibt. Wenn ich auf dem Bild nur einen Buchstabe abbilde, werde ich nichts verkaufen, da die Kundinnen denken ich verkaufe nur den EINEN Buchstaben. .... Wie sollte ich es sonst machen? Auch bei meinen Tischdekorationen sind immer mehrere Artikel abgebildet, weil die Kundin nur so sieht, wie Sie Ihren Tisch zum Fest wunderschön dekorieren könnte. Meine Kunden finden es sogar gut, das sie durch meine Bilder inspiriert werden. Es steht in meinem Lieferumfang immer ganz genau drin, was der Kunde bekommt. Somit kauft er nicht die Katze im Sack. Dafür gibt es ja auch die Artikelbeschreibung/Lieferumfang. Der Kunde ist somit abgesichert, was er kauft. Bin ich also abmahngefärdet, mit meinen Artikelbildern und Artikelbeschreibung?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Abbildung eines Bettes von Büsing, 10.10.2018, 11:37 Uhr

    Was wäre beim Bett gewesen, wenn der Verkäufer mehr Begriffe (z.B. Matratze und Lattenrost) genutzt hätte? Das Bett wäre (ähnlich dem Sonnenschirm) nicht zu nutzen gewesen. Wäre dann dieser Ausschluss im Lieferumfang ok, oder ist der Fall gleich dem des Sonnenschirms? Für Verkäufer und Käufer wird... » Weiterlesen

  • Unternehmer von Alexander Fidelak, 16.12.2015, 21:43 Uhr

    Solche Urteile kann ich als logisch denkender Mensch nicht verstehen. Es wurde ja darauf hingewiesen, was nicht zum Lieferumfang gehört. Wenn ich eine Anzugjacke anbiete, werfe ich diese doch nicht auf den Boden um das Bild zu erstellen. Ich ziehe eine Puppe mit Hemd und Weste an, darauf die... » Weiterlesen

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