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OLG Hamm zur Irreführung, wenn Produktbild mehr als den Lieferumfang abbildet
vom 27.11.2015, 17:55 Uhr
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Solche Urteile kann ich als logisch denkender Mensch nicht verstehen.
Es wurde ja darauf hingewiesen, was nicht zum Lieferumfang gehört.
Wenn ich eine Anzugjacke anbiete, werfe ich diese doch nicht...
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