Leserkommentar zum Artikel

Opt-In oder Opt-Out? Gegenstimmen gegen die Einwilligungspflicht für Cookies in Deutschland werden laut

Der EuGH hat mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) jüngst eine generelle Einwilligungspflicht für alle Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Website nicht zwingend erforderlich sind. Dabei stützte sich der Gerichtshof maßgeblich auf die europäische Cookie-Richtlinie 2002/58/EG. Einzelne Verbände wie auch Kanzleien vertreten nunmehr aber die Auffassung, dass die Grundsatzentscheidung sich auf die Rechtslage in Deutschland nicht auswirke und eine generelle Cookie-Einwilligungspflicht im Inland nicht angenommen werden könne. Im nachfolgenden Beitrag informiert die IT-Recht Kanzlei über diese Gegenstimmen und nimmt rechtlich Stellung.

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Ein Widerspruch beim Widerspruch?

Beitrag von Wolfram
11.11.2019, 11:40 Uhr

Zu allen angebotenen Lösungen und Empfehlungen fehlt mir immer ein Hinweis: Es soll laut Aussage eine Möglichkeit geboten werden, die gemachte Zustimmung zu widerrufen. (Beim Anbieter Prive vermisse ich diese. Andere Anbieter haben sowas drin). Aber was muss auf der Seite technisch passieren, wenn der Nutzer widerruft?

Das Problem an der Sache: Wenn der Nutzer erst zustimmt, dann aber widerruft, werden keine Cookies gelöscht. Der Nutzer widerspricht also dem Einsatz von Cookies, hat diese aber bereits auf dem Rechner. Was nun?

In allen Beiträgen auf dieser Seite wird erwähnt, dass der Nutzer jederzeit widerrufen darf, aber nirgendwo wird gesagt, was dann passieren soll.

Müssen also Cookies bei Widerruf vom Seitenbetreiber entfernt werden? Oder widerruft der Nutzer nur das zukünftige Neu-Setzen von Cookies? Keine am Markt befindliche Lösung löscht nachträglich Cookies.

Meines Erachtens eine sehr große Lücke.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Deregulierung von EU-Verordnungen von Thomas Thaler, 23.10.2019, 21:03 Uhr

    Jedesmal, wenn ich in einem juristischen Blog lese, dass EU-Verordnungen und Richtlinien nicht durch nationales Recht unterlaufen werden dürfen, schau ich mir das österreichische Datenschutzderegulierungsgesetz an und muss schmunzeln :-)

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