Leserkommentar zum Artikel

Bundeskartellamt: zwingt Amazon zur Anpassung der Geschäftsbedingungen

Am 17.07.2019 hat das Bundeskartellamt, welches im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens gegen den Marktplatzbetreiber Amazon ermittelte, nun das Verfahren eingestellt.

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Retourenkosten

Beitrag von Mein Zaster
29.07.2019, 21:15 Uhr

Schade, dass nicht auch bei den Retourenkosten eine klare Änderung erwirkt werden konnte. > Wenn der Kunde eine Retoure über 40€ anmeldet müssen die Kosten übernommen werden, sofern es noch innerhalb der 14-Tagesfrist gewesen ist (meistens auch darüber hinaus). Selbst wenn dann erst viel später zurückgeschickt wird. Und um das Ganze zu garnieren behält Amazon dann auch bei einer Rückerstattung noch 3% des Umsatzes ein (max. 5€).

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Amazon betont eigenen verkauf nicht als bevorzugt von Der Pate, 29.07.2019, 17:02 Uhr

    Ich lach mich schlapp, also hätten die das lieber unkomentiert gelassen,  dieser Satz hätte dem Kartellamt schon auffallen müssen "Amazon hat jedoch betont, dass hier der eigene Verkauf in keiner Weise bevorzugt würde." Wer das glaub der glaubt auch noch an den Osterhasen, wo das gelesen habe da... » Weiterlesen

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