Bundeskartellamt: zwingt Amazon zur Anpassung der Geschäftsbedingungen
Am 17.07.2019 hat das Bundeskartellamt, welches im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens gegen den Marktplatzbetreiber Amazon ermittelte, nun das Verfahren eingestellt.
Amazon betont eigenen verkauf nicht als bevorzugt
Beitrag von Der Pate
29.07.2019, 17:02 Uhr
Ich lach mich schlapp, also hätten die das lieber unkomentiert gelassen, dieser Satz hätte dem Kartellamt schon auffallen müssen "Amazon hat jedoch betont, dass hier der eigene Verkauf in keiner Weise bevorzugt würde."
Wer das glaub der glaubt auch noch an den Osterhasen, wo das gelesen habe da fällt mir ja ein stein vom herzen das Amazon ja sowas nie machen würde.
Die Wahrheit sieht ganz anders aus, da werden Produkte bewusst ausgeblendet, umgelagert wenn es FBA Angebote sind so das in der Hauptzeit (Prime Day) die Artikel auf einem LKW unterwegs durch Osteuropa sind oder die Werbekosten künstlich in den 2 stelligen Bereich getrieben z.b. Kinderhosen kostet dann auf einmal 12euro je klick usw...
Die können mir erzählen was die möchten, aber das Kartellamt hat sich hier an der Nase rumführen lassen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Retourenkosten von Mein Zaster, 29.07.2019, 21:15 Uhr
Schade, dass nicht auch bei den Retourenkosten eine klare Änderung erwirkt werden konnte. > Wenn der Kunde eine Retoure über 40€ anmeldet müssen die Kosten übernommen werden, sofern es noch innerhalb der 14-Tagesfrist gewesen ist (meistens auch darüber hinaus). Selbst wenn dann erst viel später... » Weiterlesen
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