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Leserkommentar zum Artikel

Plattformhändler aufgepasst: Die Marktplatzbetreiber fordern nun Bescheinigungen nach § 22f UStG an

Derzeit werden viele Plattformverkäufer von den Marktplatzbetreibern aufgefordert, eine Bescheinigung im Sinne des § 22f UStG zu übermitteln. Ohne eine solche sei künftig kein Verkauf mehr auf der Plattform möglich. Viele Händler sind verunsichert. Obwohl es sich hier um eine rein steuerrechtliche Thematik handelt, möchten wir den Händlern einen Überblick geben.

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Beitrag von A. Henning
18.06.2019, 13:19 Uhr

Aus meiner Sicht ergibt sich hier ein datenschutzrechtliches Problem. Ich habe ja als Onlinehändler kein Problem damit dem zuständigen Finanzamt anzugeben auf welchen Verkaufsplattformen ich verkaufe. Die ehrlichen Steuerzahler werden am Ende dadurch profitieren. Ein erhebliches Problem habe ich aber damit, wenn ich Amazon angeben soll auf welchen anderen Plattformen ich auch noch verkaufe. DAS GEHT AMAZON NICHTS AN!!! Wie sehen Sie das?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 19 Kommentare vollständig anzeigen

  • Herr von Ingo, 16.10.2020, 10:44 Uhr

    Mit der Bescheinigung werde ich also auch gezwungen zB. Amazon mitzuteilen, das ich auch auf Ebay verkaufe, und umgekehrt. Ist das legal ?

  • Kritik: Wenn Möglichkeit zur Diskussion gegeben ist, sollte man sich dem auch annehmen und antworten. von Ralf Schweiger, 15.07.2020, 00:33 Uhr

    Hallo zusammen, wer sich solche Themen auf die Fahne schreibt und diese öffentlich zugänglich macht, sollte auch auf aufgeworfene Fragen antworten. Ansonsten hat das den Beigeschmack, dass hier nur Klicks produziert werden sollen. Konkret ist der letzte Beitrag zu diskutieren, dass eine... » Weiterlesen

  • Online-Shopsysteme von SURA, 26.11.2019, 12:11 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich erstelle Online-Bestellsysteme im Namen des Restaurantbetreibers. Der Restaurantbetreiber ist auch Inhaber der Domain. Für die Nutzung der Seite zahlt der Kunde eine bestimmte Gebühr an mich. Muss ich von meinen Kunden auch eine Bescheinigung gem. § 22f UStG... » Weiterlesen

  • Frau von Manuela, 22.09.2019, 11:57 Uhr

    Ich verkaufe als Privatverkäufer ab und zu Produkte. Bin ich betroffen? Danke. LG

  • auch private Verkäufer betroffen ... von H. O. Schmid, 20.09.2019, 23:35 Uhr

    Der größte Onlinehändler A... fordert diese Bescheinigung auch von den Anbietern, die z. B. ihre privaten gebrauchten Bücher dort anbieten. De facto läuft das auf einen Ausschluss hinaus. Wer will schon für die paar Euro oder Cent die nach Verkauf, Verpacken und Versand noch übrig bleiben, sich als... » Weiterlesen

  • Auch Kleinunternehmer sind betroffen von IT-Recht Kanzlei, 18.09.2019, 14:13 Uhr

    Guten Tag, diese Verpflichtung besteht auch für Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG.

  • Bescheinigungen nach § 22f UStG von Patrik Sawora, 18.09.2019, 14:04 Uhr

    Guten Tag, betrifft dies auch Kleinunternehmen die bei ebay verkaufen wollen möchten ?

  • für jede Platform extra oder reicht 1 x? von Nina, 02.09.2019, 14:44 Uhr

    Hallo, ich habe die Bescheinigung von meinem FA erhalten, beim Antrag hatte ich nur eine Plattform eingetragen auf der ich aktiv bin. Nun kommt evt. noch eine zweite Plattform hinzu, muss ich das jetzt neu beantragen oder reicht die erhaltene Bescheinigung?

  • Coach von Karina Scholtz, 04.08.2019, 19:04 Uhr

    Hallo zusammen, ich bin als Freiberufler tätig unter §18 und biete Coachings über ebay an. Muss ich trotzdem den §22f USTG einreichen

  • - von Jasmin Grub, 07.06.2019, 18:07 Uhr

    Formulare hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2018-12-17-einfuehrung-vordruckmuster-USt-1-TJ-und-USt-1-TI.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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