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Plattformhändler aufgepasst: Die Marktplatzbetreiber fordern nun Bescheinigungen nach § 22f UStG an
vom 18.01.2019, 09:39 Uhr
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Mit der Bescheinigung werde ich also auch gezwungen zB. Amazon mitzuteilen, das ich auch auf Ebay verkaufe, und umgekehrt. Ist das legal ?
Hallo zusammen,
wer sich solche Themen auf die Fahne schreibt und diese öffentlich zugänglich macht, sollte auch auf aufgeworfene Fragen antworten. Ansonsten hat das den Beigeschmack, dass hier nur...
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erstelle Online-Bestellsysteme im Namen des Restaurantbetreibers. Der Restaurantbetreiber ist auch Inhaber der Domain. Für die Nutzung der Seite zahlt der Kunde...
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Ich verkaufe als Privatverkäufer ab und zu Produkte. Bin ich betroffen? Danke. LG
Der größte Onlinehändler A... fordert diese Bescheinigung auch von den Anbietern, die z. B. ihre privaten gebrauchten Bücher dort anbieten. De facto läuft das auf einen Ausschluss hinaus. Wer will...
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Guten Tag,
diese Verpflichtung besteht auch für Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG.
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