BGH: Widerrufsbelehrung nur auf Website nicht ausreichend und zwingende Zustimmung der Kenntnisnahme im Bestellvorgang unzulässig
Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Webseite allein nicht ausreichend ist, um den Verbraucher ordnungsgemäß nachvertraglich zu belehren. Gleichzeitig erklärte der BGH Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam. Zwar erging das Urteil noch auf Grundlage der alten Rechtslage. Der Tenor lässt sich allerdings in gleicher Weise auf die ab dem 13.06.2014 geltenden Bestimmungen zum Verbraucherwiderruf übertragen.
Lesen der Widerrufsbelehrung bestätigen lassen.
Beitrag von Uwe Fuß
17.05.2019, 08:05 Uhr
Hallo,
ich muss also auf meiner Webseite, auf der Bestellabschlussseite, nicht zwingend die Widerrufsbelehrung bestätigen lassen. Es reicht diese gut sichtbar zu platzieren und im Falle einer Bestellung, mit der Bestätigungsmail, dem Kunden, eventuell als PDF, zuzusenden?
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