Auch „passive“ Endgeräte fallen künftig unter das ElektroG
Anders als zahlreiche andere EU-Staaten sieht die stiftung ear viele Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, sogenannte „passive“ Geräte, bislang nicht im Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Ab dem 01.05.2019 passt die stiftung ear ihre Praxis dahingehend an und stuft auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät ein; diese werden damit registrierungs- und meldepflichtig.
Zeitfenster zur Registrierung zu kurz
Beitrag von Frank Meier
07.03.2019, 22:20 Uhr
leider hat man nicht berücksichtigt, das es viele Unternehmen gibt welche ausschließlich passive Elektronische Geräte herstellen, diese Unternehmen haben bis Dato keine Registrierungsnummer und es stehen viele Arbeitsplätze auf dem Spiel sowie massive Kurzarbeit. Die Registrierung dauert in der Regel ca. 12 Wochen. Gehen wir von der Puplikation des BMU vom 29.01.2019 aus dann hätte jeder Hersteller genau 1 Woche gehabt um sich zu registrieren.
Das ist nicht realistisch da erst einmal entsprechende Rahmen geschaffen werden müssen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Kennzeichnung von Michael R, 14.01.2019, 16:58 Uhr
Wenn ich jedes Kabel nun auch entsprechend markieren muss und Kabelfähnchen unumgänglich sind, wie soll ich dann z.B. ein VGA-Kabel markieren? Platz wäre ja schon auf dem Stecker, die sind aber zumeiste geriffelt
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