Teilweise Haftung von Verkäufern für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden
Verkäufer verkaufen nur, sie stellen nicht her. Wenn somit ein Produkt einen Mangel hat, der dazu führt, dass beim Käufer Schäden an anderen Gegenstände entstehen oder sich der Käufer möglicherweise sogar verletzt, können Verkäufer in der Regel nicht viel dafür. Dennoch sieht das Gesetz eine Haftung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz jedenfalls dann vor, wenn der Verkäufer den Schaden beim Käufer (zumindest mit-)verursacht hat, etwa wenn er den Mangel des Produktes gekannt hat oder hätte erkennen können. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, in welchen Fällen Händler für Schäden haften müssen, die die von ihnen verkaufen Produkte verursachen. Zudem werden hierfür Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis gegeben.
Herr
Beitrag von Rainer Pünjer
18.01.2019, 16:14 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
der von ihnen verfasste Artikel ist für den Endverbrauch interessant. Auch ich habe ein ähnliches Problem mit einem Verkäufer (gleichzeitig Installateur) von elektrischen Rollomotoren. Diese geben bereits nach Einbau (2012) nacheinander ihre Tätigkeit auf! Durch ein Internetforum bin ich auf den selben/gleichen Fall gestossen und hier hatten die Bauherren das absolut gleiche Problem. Defekte Motoren nach 7 Jahren. Da meine Rollomotoren aber nach eben beschriebenen Vorfall vom gleichen Hersteller 3 Jahre später eingebaut wurden und diese aber den gleichen Fehler schon 3 Jahre vorher hatten, sehe ich hier den Verkäufer und den Hersteller in der Verpflichtung, Ersatzleistung zu erbringen. Ich sehe meinen Vorgang unter dem Begriff: versteckter, bekannter Mangel/Arglistische Täuschung, weiterhin Verkauf von mängelhaften Rollomotoren. Könnten Sie meiner Meinung folgen? Würde mich sehr über eine Rückantwort freuen. Danke!
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