Leserkommentar zum Artikel

Leitfaden zur Textilkennzeichnungsverordnung: Abmahnsicher Textilien verkaufen

Dieser Leitfaden behandelt die rechtlichen Anforderungen beim Verkauf von Textilerzeugnissen auf dem EU-Markt: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen, welche Textilfaserbezeichnungen zulässig sind, wie die Kennzeichnung erfolgt und was häufig beanstandet wird. Außerdem informieren wir über die aktuelle Rechtsprechung zur Textilkennzeichnung.

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Merinowolle

Beitrag von M. Becker
29.11.2018, 15:57 Uhr

Zu Ihrem Beitrag "Wie dürfen die in Anhang I genannten Faserbezeichnungen genutzt werden: ... Bei der Faserbezeichnung "Wolle"

darf die Rasse des Schafes nicht als Zusatz des Fasernamens genannt werden.

(Unzulässiges) Beispiel: "100 % Merinowolle"

Zulässig wäre es dagegen, die Rasse des Schafes getrennt von der Bezeichnung der Faser anzugeben, wie beispielsweise:"100 % Wolle (Merinowolle)"...

Meine Frage lautet nun: Wie sehen Sie das im Hinblick auf das jetzt ergangene Urteil zum Fall "Merinowolle". Darf die von Ihnen beschriebene Darstellung tatsächlich so genutzt werden? Und wenn ja, wo darf das so angegeben werden. Vielen Dank im Voraus.

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