Leitfaden zur Textilkennzeichnungsverordnung: Abmahnsicher Textilien innerhalb der EU verkaufen
Der aktuelle Leitfaden der IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Vorgaben, die beim Bereitstellen von Textilerzeugnissen auf dem EU-Markt zu beachten sind. Welche Kennzeichnungsregeln sieht die europäische Textilkennzeichnungsverordnung vor? Welche Textilerzeugnisse sind tatsächlich kennzeichnungspflichtig und welche nicht? Wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern? Wie erfolgt die Anbringung des Etiketts direkt am Produkt? Was wird aktuell häufig abgemahnt und welche neuere Rechtsprechung sollte man zum Thema Textilkennzeichnung kennen? Wir klären gerne auf.
CEO
Beitrag von Charlotte Klein
16.06.2020, 16:03 Uhr
Hallo, ich werde Kleidung vertreiben, bei der ein Kleidungsstück aus unterschiedlichen Stoffen besteht (es gibt keine Futter, nur unterschiedliche Stoffe vorne und hinten). Als Beispiel eine Hose: FRONT PART: 50% cotton (recycled), 50% polyester (recycled) BACK PART: 76% polyester (recycled), 20% cotton (recycled), 4% elastane INSIDE LEGS: 50% cotton (recycled), 50% polyester (recycled) In meinen Carelabels sind die Materialangaben in 24 Sprachen angegeben, da ich in alle Länder der EU verkaufe. Meine Frage bezieht sich nun auf die Bezeichnungen front part, back part, inside legs: muss ich diese Bezeichnungen ebenso wie die Materialangaben, in alle entsprechenden Sprachen übersetzen? Und außerdem welche Bezeichnungen sind zugelassen, darf ich "front part" überhaupt schreiben? Danke!!
Textilkennzeichnung
Beitrag von Edith
04.06.2020, 19:18 Uhr
Guten Tag, muss ich auch Kosmetiktäschchen zum Teil aus Upcyclingmaterialien mit Textilkennzeichnungsetiketten kennzeichnen.
Papieraufkleber ausreichend?
Beitrag von Tina Müller
06.05.2020, 14:43 Uhr
Guten Tag,
ist es ausreichend, die Textilkennzeichnung auf einen Papieraufkleber zu drucken und diesen auf das Produkt zu kleben, mit dem Hinweis: "Diesen Aufkleber bitte vor der ersten Wäsche entfernen"? Oder ist mit "dauerhaft" gemeint, dass das Etikett über mehrere Wäschen und Tragen hinweg am Kleidungsstück angebracht bleiben soll? Für eine kurze Info wäre ich Ihnen sehr dankbar, leider finde ich hierzu nirgendwo konkrete Hinweise.
(MADE IN) und Kontaktanschrift
Beitrag von Patrick
01.05.2019, 10:12 Uhr
Hallo. Super Beitrag! Hätte aber noch ein paar Fragen.
Ist in der EU ein Made in verpflichtend?
Ich importiere meine Textilien aus China und verkaufe in Österreich und Deutschland. Meine Marke ist im Firmenbuch eingetragen. Dann ist es möglich als Kontaktangabe auf dem Etikett meinen Markenname und nicht mein persönlicher Name zu kennzeichnen oder?
Merinowolle
Beitrag von M. Becker
29.11.2018, 15:57 Uhr
Zu Ihrem Beitrag "Wie dürfen die in Anhang I genannten Faserbezeichnungen genutzt werden: ... Bei der Faserbezeichnung "Wolle"
darf die Rasse des Schafes nicht als Zusatz des Fasernamens genannt werden.
(Unzulässiges) Beispiel: "100 % Merinowolle"
Zulässig wäre es dagegen, die Rasse des Schafes getrennt von der Bezeichnung der Faser anzugeben, wie beispielsweise:"100 % Wolle (Merinowolle)"...
Meine Frage lautet nun: Wie sehen Sie das im Hinblick auf das jetzt ergangene Urteil zum Fall "Merinowolle". Darf die von Ihnen beschriebene Darstellung tatsächlich so genutzt werden? Und wenn ja, wo darf das so angegeben werden. Vielen Dank im Voraus.
Upcycling Produkte
Beitrag von Nadine
16.11.2018, 11:00 Uhr
Wie ist es mit Kleidung die aus alten Kleidern genäht wurde? Oft ist auch nicht mehr das alte Ettiket erhalten und die fertigen Teile bestehen aus vielen verschiedenen Stoffarten.
Bio Baumwolle
Beitrag von Melissa Knorr
14.06.2018, 14:13 Uhr
Ich stelle Kleidung aus Bio Baumwolle her, wie wird diese korrekt gekennzeichnet und im Internet richtig angeboten?
Kennzeichnungpflicht bei Spenden
Beitrag von Jana
08.06.2018, 08:55 Uhr
Können Sie mir sagen wie es mit der Textilkennzeichnung aussieht, wenn ich zu Hause ehrenamtlich nähe und diese Sachen dann Spenden möchte? Gilt da der Passus:
Textilerzeugnisse, die ohne Übereignung an Heimarbeiter oder selbständige Unternehmen zur Weiterverarbeitung übergeben werden - vgl. Artikel 2 Absatz 3 der EU-Textilkennzeichnungsverordnung. Heimarbeiter ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen (Absatz 5 HAG) im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überläßt. Beschafft der Heimarbeiter die Roh- und Hilfsstoffe selbst, so wird hierdurch seine Eigenschaft als Heimarbeiter nicht beeinträchtigt.
Angaben im Internet bei nicht kennzeichnungspflichtigen Produkten?
Beitrag von S.Wilde
24.03.2018, 15:37 Uhr
Guten Tag,
Wie ist es bspw im Onlineshop: Müssen bei Artikeln, die von der Textilkennezichnungspflicht ausgenommen sind, dennoch die Zusammensetzungen angegeben werden?
Es grüßt
S.Wilde
Herr
Beitrag von Karlheinz Gross
09.11.2017, 19:58 Uhr
Frage:
Was ist mit Gebrauchtwaren wie z.B.
M65 Field Jacket Medium Short, 6970th CSC, Dated: 1989
Unterliegt so etwas auch der Kennzeichnungspflicht.
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