Leserkommentar zum Artikel

Handlungsanleitung: über Kleinanzeigen.de (früher: eBay Kleinanzeigen) rechtssicher verkaufen

In der Vergangenheit wurden auch Anzeigen auf der Anzeigenplattform "Kleinanzeigen.de" (früherer Name: „eBay Kleinanzeigen“) wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt, so etwa vom bekannten IDO-Verband aus Leverkusen. Durch eine technische Verbesserung der Plattform Kleinanzeigen.de ist es inzwischen dem Händler möglich, bereits online vollständig die notwendigen Rechtstexte zu hinterlegen. Die IT-Recht Kanzlei stellt eine Handlungsanleitung zur Verfügung, wie eine rechtssichere Gestaltung der eigenen Anzeige bei Kleinanzeigen.de möglich ist.

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Wie sieht es bei Dienstleistungen aus?

Beitrag von Christoph Arndt
28.11.2018, 23:17 Uhr

Mir wurde heute Abend per E-Mail von den Ebay Kleinanzeigen mitgeteilt, dass man mein extra als gewerbliche Annonce mit einem vollständigen Impressum einschließlich USt-Id. vor rund zwei Jahren aufgegebenes Inserat gelöscht habe, weil sich irgendjemand darüber beschwert hätte. Originaltext:

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Lieber Nutzer!

Deine Anzeige wurde von unserer Plattform entfernt, da sie uns von anderen Nutzern mit dem Hinweis auf einen gewerblichen Hintergrund gemeldet wurde. Im Falle einer gewerblichen Nutzung sind bei eBay Kleinanzeigen besondere Pflichten zu beachten: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/pflichten

Als gewerblicher Nutzer bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in deinen Anzeigen zu hinterlegen. Was gehört in ein Impressum? https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/rechtliche-angaben"

------------------------------------------------------------------------------------------ Alle hier genannten Ausführungen beinhalten den Verkauf von WAREN über einen Onlineshop. Ich aber biete meine Dienste als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher an. Hierzu bedarf es nach meinem Verständnis keines Onlineshops, keines Widerrufsrechts noch irgendwelcher AGBs, Rücktrittsklauseln usw.

Was kann ich tun? Ich werde mich auf jeden Fall von Ihnen hier beraten lassen. Die Löschung empfinde ich als absolut unangemessen, denn meine Annonce war als gewerblich und mit vollständigem Impressum aufgegeben worden. Letzteres wurde allerdings erst nach Anklicken sichtbar. Als symbolisches Honorar war 1,00 EUR angegeben, dies wurde im Text auch so erklärt.

MfG

C. Arndt, Wildberg

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbe engeben? von Eugen Elisarow, 09.04.2021, 13:59 Uhr

    Ist eine Angabe der Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbler nötig da diese davon befreit sind nach §19 UStG. Vielen Dank schonmal !

  • AGB, Widerruf, * im Titel, wirklich notwendig? von Sando, 27.04.2020, 16:51 Uhr

    Erstmal danke für die wertvollen Tipps. Ich frage mich dennoch, ob die AGB und Widerrufsbedingungen pro Anzeige definiert werden müssen. Es handelt sich bei einer Kleinanzeige um eine Offerte, hier kann man nicht kaufen. Der Interessent muss anfragen, womit man ihn gleich über Rechte und... » Weiterlesen

  • Preisbindung von Jörg, 21.01.2020, 15:05 Uhr

    Aktuell haben wir ein Immobilienangebot, wir haben kurzfristig zugesagt zum angebotenen Preis. Jetzt laufen dort nach und nach neue Interessenten auf, die z.T. Preise über dem Preis in der Anzeige bieten. Wie rechtssicher ist diese Verfahrensweise, da aktuell der Immobilienmarkler die Preise... » Weiterlesen

  • Über App ist nicht alles lesbar von Frank, 17.08.2019, 15:03 Uhr

    Hallo, ich habe gerade einen Artikel auf ebay-Kleinanzeigen (gewerblich) veröffentlicht. Alle links sind klickbar und man kann alles wunderbar lesen. Unter der App allerdings ist unter Rechtliche Angaben nicht alles lesbar. Es geht nur bis zur Mängelhaftung. Was kann man den da machen?

  • Rechtlich wieder überholt? von Oliver Kuscak, 13.11.2018, 22:25 Uhr

    Vielen Dank für diese kostenfreie Information. Mir fallen dazu einige Punkte auf die etwas fraglich sind. 1. Ein Shop annonciert zwar online, aber alles als freibleibende Angebote / z.b Gebrauchtware die vorab besichtigt werden soll Autos oder oder. Wieso braucht es dann hier wirksame... » Weiterlesen

  • Punkt 4 noch erforderlich? von Christian Ehlers, 01.02.2018, 07:40 Uhr

    Wenn in den rechtlichen Angaben Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung hinterlegt sind (gilt hier die gleiche wie bei ebay?) muss dann Punkt 4 noch im Anzeigentext hinterlget werden? Allein mit Nennung der email-adresse im Anzeigentext hat ebay ein Problem - so bleibt nur Fax, Brief und das... » Weiterlesen

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