Die Datenschutz-Folgenabschätzung - wann braucht man das?
Seit dem 25. Mai 2018 sorgt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland für reichlich Trubel. Eines der mit der DSGVO neu implementierten Kontrollinstrumente, das seitdem für zahlreiche Fragezeichen sorgt, stellt die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung dar. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat nun eine Liste veröffentlicht, in welchen konkreten Fällen eine solche notwendig sein soll.
"verständlich" ist hier gar nichts.
Beitrag von Leser
22.08.2018, 17:14 Uhr
Verständlich wäre eine Einschätzung, ob der "allgemeine Kunde" der IT Recht Kanzlei - also der gemeine Onlineshop-Betreiber - diesem Wahnsinn seine Aufmerksamkeit schenken muss oder nicht.
Was oben steht ist eine Zusammenfassung des verlinkte Dokumentes und wirft mehr Fragen auf, als ein mögliche Antworten bietet.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Verständlich erklärt von Kirsten Mudra, 20.08.2018, 23:26 Uhr
Vielen Dank für diese verständliche Ausführung.
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