Leserkommentar zum Artikel

Die Datenschutz-Folgenabschätzung - wann braucht man das?

Seit dem 25. Mai 2018 sorgt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland für reichlich Trubel. Eines der mit der DSGVO neu implementierten Kontrollinstrumente, das seitdem für zahlreiche Fragezeichen sorgt, stellt die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung dar. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat nun eine Liste veröffentlicht, in welchen konkreten Fällen eine solche notwendig sein soll.

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Verständlich erklärt

Beitrag von Kirsten Mudra
20.08.2018, 23:26 Uhr

Vielen Dank für diese verständliche Ausführung.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • "verständlich" ist hier gar nichts. von Leser, 22.08.2018, 17:14 Uhr

    Verständlich wäre eine Einschätzung, ob der "allgemeine Kunde" der IT Recht Kanzlei - also der gemeine Onlineshop-Betreiber - diesem Wahnsinn seine Aufmerksamkeit schenken muss oder nicht. Was oben steht ist eine Zusammenfassung des verlinkte Dokumentes und wirft mehr Fragen auf, als ein mögliche... » Weiterlesen

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