Leserkommentar zum Artikel
Markenrecht-Urteil: Wann Wortmarken zu "gewöhnlich" sind – Der Fall "Kebabman"
Allgemein gebräuchliche Begriffe sind vom Markenschutz ausgeschlossen. Das bloße Aneinanderreihen gängiger Wörter, wie im Fall „Kebabman”, reicht für eine Wortmarke nicht aus. Dies bekräftigt eine aktuelle Entscheidung des Bundespatentgerichts. Es bedarf echter Wortneuschöpfungen.
meine Recherche bei DPMA Register nach "Eichenblatt"
Beitrag von Gabriele Von Der Ohe
06.08.2018, 11:31 Uhr
ich finde, das ist ein absolut allgemeingültiger Begriff und trotzdem hat er den Eintrag als Wortmarke ins DPMA-Register gefunden.
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