Leserkommentar zum Artikel
OLG München: „Bald verfügbar“ bei Lieferzeiten ist unzulässig
Ein Abmahnklassiker traf Media Markt: Der Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar...“ im Onlineshop genügt laut OLG München nicht den gesetzlichen Informationspflichten zur Lieferzeit, weil der Liefertermin nicht klar ersichtlich ist.
2. Zusatzinfo
Beitrag von Karin
13.07.2018, 15:30 Uhr
Heißt das, wenn ich z.B. nur innerhalb Deutschlands versende, dass ich unter Angabe der Lieferzeit (z.B. bei Etsy in der Artikelbeschreibung) auch das Lieferland, also "Deutschland" benennen muss?
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