Leserkommentar zum Artikel

Sag mir wann: OLG München zur unbestimmten Lieferzeit

Es ist ein Abmahnklassiker: Die unbestimmten Angaben zur Lieferzeit. Nun hat es auch Media Markt erwischt. Der Elektrogigant wurde jüngst wegen des Liefer-Hinweises „Der Artikel ist bald verfügbar...“ bei einem über den Onlineshop angebotenen Smartphone verklagt. Das OLG München (Urteil vom 17. Mai 2018, AZ 6 U 3815/17) hat geurteilt, dass eine solche Angabe nicht den Informationspflichten über den Liefertermin genügt, weil nicht erkennbar ist bis zu welchen Tag die Lieferung erfolgen wird.

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2. Zusatzinfo

Beitrag von Karin
13.07.2018, 15:30 Uhr

Heißt das, wenn ich z.B. nur innerhalb Deutschlands versende, dass ich unter Angabe der Lieferzeit (z.B. bei Etsy in der Artikelbeschreibung) auch das Lieferland, also "Deutschland" benennen muss?

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