Sag mir wann: OLG München zur unbestimmten Lieferzeit
Es ist ein Abmahnklassiker: Die unbestimmten Angaben zur Lieferzeit. Nun hat es auch Media Markt erwischt. Der Elektrogigant wurde jüngst wegen des Liefer-Hinweises „Der Artikel ist bald verfügbar...“ bei einem über den Onlineshop angebotenen Smartphone verklagt. Das OLG München (Urteil vom 17. Mai 2018, AZ 6 U 3815/17) hat geurteilt, dass eine solche Angabe nicht den Informationspflichten über den Liefertermin genügt, weil nicht erkennbar ist bis zu welchen Tag die Lieferung erfolgen wird.
2. Zusatzinfo
Beitrag von Karin
13.07.2018, 15:30 Uhr
Heißt das, wenn ich z.B. nur innerhalb Deutschlands versende, dass ich unter Angabe der Lieferzeit (z.B. bei Etsy in der Artikelbeschreibung) auch das Lieferland, also "Deutschland" benennen muss?
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