Leserkommentar zum Artikel

OLG München: „Bald verfügbar“ bei Lieferzeiten ist unzulässig

Ein Abmahnklassiker traf Media Markt: Der Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar...“ im Onlineshop genügt laut OLG München nicht den gesetzlichen Informationspflichten zur Lieferzeit, weil der Liefertermin nicht klar ersichtlich ist.

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2. Zusatzinfo

Beitrag von Karin
13.07.2018, 15:30 Uhr

Heißt das, wenn ich z.B. nur innerhalb Deutschlands versende, dass ich unter Angabe der Lieferzeit (z.B. bei Etsy in der Artikelbeschreibung) auch das Lieferland, also "Deutschland" benennen muss?

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