BGH zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist zu Recht wettbewerbsrechtlich angreifbar, führt diese den Verbraucher schließlich in die Irre. Händler tappen leider nur allzu oft in diese Falle. Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Grenze zur unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten schnell überschritten ist.
Kein Stromausfall beim Anbieter-Wechsel
Beitrag von Helmut
07.07.2018, 14:30 Uhr
So ein großer Vergleichsanbieter hat doch gegen Ende letzten Jahres damit geworben, dass wenn man über sie den Stromanbieter wechselt, sichergestellt ist, dass es nicht zu Versorgungslücken kommt.
Hielt ich auch für ein Unding, denn auch das ist gesetzlich garantiert. Trotzdem hat wohl niemand etwas dagegen unternommen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben