Keine Impressumspflicht für Diensteanbieter mit Sitz im Nicht-EU-Ausland?
Diensteanbieter i. S. d. Telemedienrechts mit Sitz in Deutschland unterliegen der Impressumspflicht nach § 5 TMG. Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich wegen des sog. Herkunftslandprinzips nicht an die Impressumspflicht nach deutschem Recht halten, sondern alleine nach den entsprechenden Vorschriften aus ihrem Sitzstaat. Doch wie verhält es sich mit Diensteanbietern aus dem Nicht-EU-Ausland? Was gilt, wenn diese sich nach ihrem Recht an keine Impressumspflichten halten müssen, jedoch in Deutschland um Kunden werben? Die IT-Recht Kanzlei berichtet von einem Fall aus der Praxis und erläutert die rechtlichen Hintergründe.
Doch Anwendbarkeit der Impressumpflichten
Beitrag von Gast
04.07.2018, 11:46 Uhr
Nächste Instanz: OLG Hamm 4. Zivilsenat 17.12.2013 Aktenzeichen: I-4 U 100/13, 4 U 100/13 Entscheidungsname: Kreuzfahrt nach Ägypten - Orientierungssatz:
1. Die Impressumspflichten des § 5 TMG betreffen dem Verbraucherschutz dienende Informationen und sind als deutsches Recht auf deutschsprachige Websites anwendbar. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Anbieter um einen in Ägypten residierenden Reiseveranstalter handelt. Allerdings muss ausreichend dargelegt werden, dass dem ägyptischen Anbieter die Angabe eines Handelsregistereintrags und einer Umsatzsteueridentifikationsnummer möglich ist.(Rn.37)
2. Eine täterschaftliche Haftung des Domainverwalters scheitert bereits daran, dass die Impressumpflicht in § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG den Anbieter des Dienstes selbst trifft. Auch eine Haftung als Störer kommt nicht in Betracht. Er haftet schließlich auch nicht für ein pflichtwidriges Unterlassen nach § 3 Abs. 1 UWG.(Rn.45)
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Impressumspflicht, wenn Webseitenbetreiber in Nicht-EU von Franziska Rädisch, 06.03.2019, 14:32 Uhr
Hallo, besteht eine Impressumspflicht, wenn der Betreiber der Webseite in den USA sitzt und diese lediglich in verschiedene Sprachen übersetzt hat? (also auch ins Deutsche) Wer muss dann drin stehen? Die Deutsche GmbH, die die Webseite nicht betreibt, sondern lediglich Übersetzungen liefert oder... » Weiterlesen
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Blog auf EU oder Nicht-EU Servern bzw. Hostern von TSRB, 02.02.2019, 08:10 Uhr
Wie verhält es sich z.B. mit einem Blog bei einem Hoster in oder außerhalb der EU, nicht in der BRD? Nach TMG/D muss ja mindestens Name und Adresse angegeben sein(?). Ich denke ein kritischer Blogger, dessen Meinungen und Erfahrungen ggf. diversen "überempfindlichen" u./o. gar "gewaltbereiten"... » Weiterlesen
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Schweizer betreibt Homepage für Nicht-EU-Land. Impressumspflicht? von Gunter, 21.09.2017, 23:03 Uhr
Ich bin Schweizer und betreibe eine kommerzielle Website auf Englisch, die hauptsächlich an Nicht-Europäer gerichtet ist, mit Hosting in der Schweiz. Brauche auch ich ein Impressum? Vielen Dank
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Ausländische Nicht EU von Udo, 11.04.2017, 15:56 Uhr
Schön das Ausländische Nicht EU UNternehmer ein deutsches Impressum brauchen. Die Ebay Chinesen werden sich einen ablachen. Die zahlen schon keine Umsatzsteuer oder gewähren keine Gewährleistungen. Da wird die das nicht interessieren. Das ist nicht durchsetzbar - daher egal
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Nachrichten-Seite von Jochen P., 23.01.2016, 18:49 Uhr
Wie sieht es denn mit deutschen Nachrichten-Seiten aus, die ihren Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land haben? Reicht da die Anschrift des Nicht-EU-Land oder wird da auch eine inländische Anschrift benötigt? Wie wäre der Fall zu handhaben, wenn man keinerlei Werbung schaltet?
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Sprache der Webseite, Konzept bekannt? von Clemens Kochinke, 13.01.2014, 22:07 Uhr
Ich hoffe, ich habe nichts uebersehen. Interessant zu wissen waere, ob das Gericht auch die Sprache der Webseite (welche ist es) und den Umstand, ob der Begriff oder das Konzept Impressum oder Impressumspflicht ueberhaupt in dem ausser-EU- Ausland bekannt ist, beruecksichtigt hat.
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