Leserkommentar zum Artikel

Öko-Kontrollnummer in Produktübersicht ohne Hinweis auf Bio-Eigenschaft entbehrlich

Beim Verkauf von Bio-Produkten sind die besonderen kennzeichnungsrechtlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 zu beachten, welche Händlern im Interesse einer einfachen Rückverfolgbarkeit der Produktionsschritte verschiedene warenspezifische Hinweise abverlangen. Allen voran sind sie so gehalten, immer dann, wenn sie ihre Produkte mit Angaben über die biologische/ökologische Erzeugung oder die Bio-Qualität versehen, im unmittelbaren Zusammenhang auch die Öko-Kontrollnummer der Stelle zu nennen, welche die letzte Produktionshandlung vorgenommen hat, Art. 24 Abs. 1 lit. a LMIV.

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Noch relevant? Auch bei nur bio?

Beitrag von T.R.
07.06.2018, 13:20 Uhr

Ist diese Information noch aktuell und relevant? Keiner der mir bekannten Bio-Weinshops gibt in den Übersichten die Kontrollstelle des einzelnen Produktes an.

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