Leserkommentar zum Artikel

Alles neu macht der Mai? EU „bessert“ last minute bei der DSGVO nach!

Nicht genug, dass die ab dem 25.05.2018 geltende DSGVO derzeit den Ecommerce massiv auf Trab hält, grätscht nun der Europäische Rat in letzter Minute noch mit einer Berichtigung der DSGVO dazwischen. Doch was bedeutet diese Korrektur für die Praxis?

» Artikel lesen


freiwillige Angaben mit Zweckbindung

Beitrag von Anonymous
14.05.2018, 19:59 Uhr

Ich kann meinen Vorkommentierer da nicht ganz zustimmen. Klar gibt es auch freiwillige Angaben mit Zweckbindung. Zum Beispiel ein Anrede- und Namensfeld. Wenn der Kunde Wert auf eine genaue Anrede legt, wenngleich das zur Beantwortung einer Anfrage nicht zwingend notwendig ist, dann ist die Angabe aber an einem Zweck gebunden und freiwillig.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei