Alles neu macht der Mai? EU „bessert“ last minute bei der DSGVO nach!
Nicht genug, dass die ab dem 25.05.2018 geltende DSGVO derzeit den Ecommerce massiv auf Trab hält, grätscht nun der Europäische Rat in letzter Minute noch mit einer Berichtigung der DSGVO dazwischen. Doch was bedeutet diese Korrektur für die Praxis?
freiwillige Angaben mit Zweckbindung
Beitrag von Anonymous
14.05.2018, 19:59 Uhr
Ich kann meinen Vorkommentierer da nicht ganz zustimmen. Klar gibt es auch freiwillige Angaben mit Zweckbindung. Zum Beispiel ein Anrede- und Namensfeld. Wenn der Kunde Wert auf eine genaue Anrede legt, wenngleich das zur Beantwortung einer Anfrage nicht zwingend notwendig ist, dann ist die Angabe aber an einem Zweck gebunden und freiwillig.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Die Speicherung freiwilliger Anlagen ohne Zweckbestimmung und Einwilligung dafür ist nach DSGVO unzulässig von Anonymous, 07.05.2018, 19:34 Uhr
Eigentlich ist die Sache nach der DSGVO ganz klar und der Artikel macht einen grundlegenden Fehler: Er nimmt an, die Speicherung von freiwilligen Angaben sei übehaupt zulässig. Dies ist jedoch nicht der Fall. Nach Art. 6 DSGVO bedarf es für eine Speicherung der Einwilligung für einen oder mehrere... » Weiterlesen
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