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Mit der Einführung der DSGVO am 25. Mai 2018 stellt sich für viele Händler die Frage, ob der Zwang zur Kundenkonto-Anlage noch zulässig ist. Wir beleuchten die rechtliche Situation und zeigen, ob die Gastbestellung zur Pflicht wird und welche Möglichkeiten es sonst gibt.

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Theoretischer Unfug

Beitrag von Oliver Vogel
02.05.2018, 19:33 Uhr

Ob ein Kundenkonto angelegt wird oder nicht ist technisch gesehen für den Shop genau das Selbe. Der Kunde muss so oder so alle Daten eingeben und der Händler wird den Kunden in seiner Warenwirtschaft anlegen. Wie sonst soll er eine Rechnung mit einer Rechnungsadresse erstellen und wie sonst soll er seine Buchhaltung machen? Der Unterschied ist lediglich dass der Kunde beim Erstellen der Kundenkontos ein Passwort hat mit dem er später wieder auf sein Konto zugreifen kann und bei einem Gastzugang eben nicht...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Geburtsdatum von Torsten, 23.11.2022, 20:36 Uhr

    Mich würde interessieren ob bei Ersaztteilbestellungen(Vorwerk Staubsaugertüten) es Notwendig ist ,das Geburtsdatum bei der nachbestellung preiszugeben

  • Herr von Daniel, 11.07.2018, 11:58 Uhr

    Das heißt dann, dass man bei einer Bestellung via Fax oder E-Mail keine Einwilligung zur Anlage einer Kundendatei erteilen muss? Denn um dem Besteller/Kunden eine Rechnung zu stellen, MUSS ja eine Kundendatei angelegt werden. Somit würde man ohne bestätigte DSGVO personenbezogene Daten wie Name,... » Weiterlesen

  • So ist es! von Chiphandel, 03.05.2018, 13:36 Uhr

    Auch wenn der Kunde per Email, Fax oder Telefon bestellt, alle seine Daten landen in der Abwicklungssoftware. Jede Bestellung, egal aus welcher Quelle sie stammt, wird bei uns (und auch wahrscheinlich bei allen anderen auch) gleich abgewickelt.

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