Leserkommentar zum Artikel

Der Umgang mit Bieteranfragen während eines laufenden Vergabeverfahrens

Gem. § 17 Nr. 6 VOL/A Abs. 1 und Abs. 2 haben die Bewerber das Recht, nach dem Versand der Vergabeunterlagen von der Beschaffungsstelle ergänzende Informationen zu erbitten. Diese Anfragen können entweder subjektiver oder objektiver Natur sein. Das heißt, entweder versteht nur der Bewerber eine Regelung in den Vergabeunterlagen nicht (subjektiv) oder die Formulierung in den Vergabeunterlagen ist objektiv aufklärungsbedürftig.

» Artikel lesen


Informationspflicht

Beitrag von Huber
12.12.2017, 19:03 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden gerne wissen ob es eine rechtliche Vorgabe gibt (wenn ja, welche), die festlegt, dass die Ausschreibende Stelle die Bieter über Änderungen informiert. Darf die ausschreibende Stelle verlangen das sich der Bieter selbst über Änderung informieren muss (z.B. auf einer Homepage, ohne vorherige Benachrichtigung, abrufen)? Ist dies rechtens?

Vielen Dank. MfG Huber

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Frau von Hesse, 22.08.2017, 12:57 Uhr

    Ich möchte Sie gerne Fragen, wie den die Vergabestelle verfahren soll oder kann, wenn Bieteranfragen gestellt werden für die man einen hohen Zeitaufwand braucht und sie eventuell nicht vor Ablauf beantwortet werden können. Die Regel ist 6Tage, aber gibt es Ausnahmeregel, die eine Verlängerung... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei