Hauptnavigation überspringen

Online-Händler sind seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu führen – ein zentrales Element der DSGVO. Wie besonders kleinere Händler dieser Pflicht nachkommen können, zeigen wir in diesem Beitrag.

» Artikel lesen


Inhaber

Beitrag von Soltronik 24, Eckhard Ließmann
07.12.2017, 12:34 Uhr

Welch ein Schwachsinn. Will man damit die kleinen online Händler "Vom Acker fegen ??"

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Dipl. Dis. von Marion K., 16.03.2018, 17:51 Uhr

    Ich kämpfe als Kleinunternehmerin seit Jahren an einem Einkommensniveau im Bereich der HartzIV Grundversorgung- in schlechteren Monaten darunter. Mein KK- Beitrag liegt bei ca 30 bis 50 % meines Einkommens, trotz Ermäßigung OHNE Krankengeldanspruch. Meine Konsequenz aus der DSG-VO: Ich werde mein... » Weiterlesen

  • Frau von Lilian N., 21.01.2018, 11:16 Uhr

    Sehr geehrter Dr. Keller, ab wann wird das Musterverzeichnis zur Verfügung stehen? Danke Lilian N.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei