Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses im Online-Handel
Online-Händler sind seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu führen – ein zentrales Element der DSGVO. Wie besonders kleinere Händler dieser Pflicht nachkommen können, zeigen wir in diesem Beitrag.
Inhaber
			Beitrag von Soltronik 24, Eckhard Ließmann
			07.12.2017, 12:34 Uhr
		
Welch ein Schwachsinn. Will man damit die kleinen online Händler "Vom Acker fegen ??"
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														Dipl. Dis. von Marion K., 16.03.2018, 17:51 UhrIch kämpfe als Kleinunternehmerin seit Jahren an einem Einkommensniveau im Bereich der HartzIV Grundversorgung- in schlechteren Monaten darunter. Mein KK- Beitrag liegt bei ca 30 bis 50 % meines Einkommens, trotz Ermäßigung OHNE Krankengeldanspruch. Meine Konsequenz aus der DSG-VO: Ich werde mein... » Weiterlesen 
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														Frau von Lilian N., 21.01.2018, 11:16 UhrSehr geehrter Dr. Keller, ab wann wird das Musterverzeichnis zur Verfügung stehen? Danke Lilian N. 
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