Leserkommentar zum Artikel

Geschickt eingefädelt: Was Hobby-Näher bei Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB & Co beachten müssen

Nähen erlebt zurzeit eine Renaissance: Immer mehr Kreative entdecken ihre Liebe zu Stoffen, Schnittmustern und Nähmaschinen. Viele von ihnen wollen weitere Handgemacht-Begeisterte an ihrer Leidenschaft teilhaben lassen und bieten ihre Ware im eigenen Online-Shop oder auf Marketplaces wie DaWanda, Etsy & Co an. Was bei den meisten dabei nicht (ganz oben) auf der Agenda steht: Hobby-Näher, die ihre kleinen Kostbarkeiten verkaufen möchten, müssen von der Impressumsangabe über die Widerrufsbelehrung bis hin zur transparenten Angabe von Preisen zahlreiche rechtliche Fallstricke beachten. Dabei können bereits kleine Fehler zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Wie Sie die rechtlichen Stolpersteine vermeiden und Ihr Genähtes rechtssicher an den Kunden bringen, zeigen wir Ihnen im Folgenden Beitrag.

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Hobbynäher oder doch Gewerbe?

Beitrag von Sandra Hagemann
28.11.2017, 18:28 Uhr

Herzlichen Dank für diesen Beitrag, leider ist er stellenweise unglücklich formuliert. Beziehungsweise gibt er Spielraum für Missverständnisse. In vielen Nähgruppen bei Facebook zB ist es ständiges Thema ,gerade jetzt zur Weihnachtszeit bieten viele ihre handgemachte Ware auf Weihnachtsmärkten und Ausstellungen zum Verkauf an. Viele sind der Meinung ,da es ja nur Hobby ist ,sei ein Gewerbeschein nicht erforderlich.

Ist es so ,darf man für den Verkauf hergestellte Ware 1-2 x bei einer solchen Veranstaltung verkaufen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Hobbynäher oder doch Gewerbe? von Verena Ketterer, 27.11.2017, 08:37 Uhr

    Guten Tag,  Vielen Dank für Ihren tollen Bericht.  Es bleibt mir doch noch eine Frage.  Wenn ich auf 1-3 Weihnachtsmärkte im Jahr, selbstgenähte Kleidung verkaufen möchte und extra für diesen neue Stoffe kaufe und die Kleidung nähe, brauche ich dafür ein Gewerbe?  Ich würde mich sehr über eine... » Weiterlesen

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