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Beim Versand altersbeschränkter Waren zeigen sich die Obersten Landesjugendbehörden streng: Eine Altersprüfung soll bereits bei der Bestellung, eine Identitätskontrolle bei der Zustellung erfolgen. Welche Pflichten treffen Händler genau?

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Umsetzung in der Praxis

Beitrag von Sebastian Vogt
09.11.2017, 11:32 Uhr

Ein spannendes Thema, das aber in der Praxis, zumindest beim Versand von alk. Getränken, noch nicht wirklich umgesetzt wird. Insofern stützen sich vermutlich viele Händler auf das Urteil vom LG Koblenz und die verpasste Änderung durch den Gesetzgeber? Aus meiner Sicht nur eine Frage der Zeit, bis das geändert wird. Viel interessanter: Der Versanddienstleister DPD bietet die Alterkontrolle bei Paketübergabe gar nicht an. Als Händler von alk. Getränken könnte DPD als Versanddienstleister somit eigentlich gar nicht beauftragt werden? Trotzdem werden täglich, vermutlich mehrere zehntausend, Pakete mit alk. Getränken ausgeliefert.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Frau von S.G., 29.04.2019, 14:12 Uhr

    Bin auf dieser Seite gelandet weil ich im Internet nach einer konkreten Antwort gesucht habe. Bin aber nicht fündig geworden. Ist mir als einfacher Verbraucher alles zu kompliziert, sorry. Das mit der Altersüberprüfung ist natürlich völlig in Ordnung...nur...und jetzt komme ich... » Weiterlesen

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