Textilkennzeichnung: Aktuelles Urteil über Händlerpflichten und Etikettenschwindel
Wer Textilien aller Art vertreibt, ist an die Kennzeichnungsvorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG, teilw. auch TKG) gebunden. Diese sollten auch peinlich genau befolgt werden, da der Händler und/oder Hersteller sich sonst schnell dem Vorwurf des „Etikettenschwindels“ ausgesetzt sieht. Dass Abweichungen zwischen Aufschrift und Inhalt auch tatsächlich ans Licht kommen, beweist ein aktuelles Urteil des LG Heilbronn (17.12.2010, Az. 23 O 90/09, KfH), das hier etwas näher beleuchtet werden soll.
rote etiketten bedeuten reduzierte Ware???
Beitrag von markus
13.10.2017, 13:11 Uhr
Hi, habe heute einen Discounter besucht und habe auf der ware rote Etiketten gesehen, heißt dass das die ware günstiger ist als vorher. oder darf man einfach Ware mit normal preis mit roten Etiketten versehen? danke für die antwort
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