Leserkommentar zum Artikel

eBay: FAQ zur geplanten Produktbild-Zwangslizenzierung (Update)

Mitte Mai hat die Handelsplattform eBay zukünftige Änderungen für die Nutzung der Verkaufsdienste angekündigt, die seitdem unter Online-Händlern große Wellen schlagen. Spätestens ab Februar 2018 sollen Gewerbetreibende durch neu gefasste Plattform-AGB zur generellen Abtretung von Nutzungsrechten an ihren Artikelbildern und weiteren Informationen wie Produkttitel und Artikelbeschreibungen verpflichtet werden; bis zu jenem Zeitpunkt werden sie zur freiwilligen Rechtseinräumung aufgefordert. Die folgenden FAQ der IT-Recht Kanzlei gehen auf Zweck, Inhalt, Konsequenzen und Besonderheiten der neuen Regelung ein, analysieren diese rechtlich und zeigen möglichen Haftungsfolgen für Händler auf.

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Zum tatsächliches (relativen) Ausmass der Fremdnutzung von Bildern

Beitrag von Camaleonte
07.10.2017, 05:29 Uhr

Unabhängig von meinem anderen Kommentar möchte ich noch auf den folgenden gedanklich vielleicht etwas untergehenden Sachverhalt zum Thema hinweisen: eBay benötigt für seinen Produktkatalog in den meisten Fällen ein(!) einziges Foto. Keine 12 und keine 1200. Und dieses eingelesene Foto bleibt sehr wahrscheinlich über viele Jahre unverändert. Will sagen, die allergrösste Zahl von Verkäufern dürfte vermutlich niemals oder nur in seltenen Einzelfällen von einer Zwangsnutzung eines eigenen Bildes betroffen sein. Desweiteren Verkäufer von Gebrauchtgegenständen vermutlich nie. Und für viele Kategorien ist bis auf weiteres auch keinerlei Produktkatalog vorgesehen. Würde eBay also die Fotos ausschliesslich selbst und nur auf der Plattform nutzen hielte sich der Schaden für den einzelnen Urheber sehr in Grenzen. Das ändert natürlich nichts an der zu erteilenden globalen Zwangslizenz und deren Ärgerlich und Gefahren. Den eigentlichen Nachteil, die eigentliche Entrechtung sehe ich hier allerdings in Drittanbietern im Internet, die schon heute völlig "rechtsfrei" eBay Bilder in unendlicher Zahl im Netz reproduzieren (Social Networks, Plattformen, Preisplattformen, Bildersammlungen wie Pinterest u.v.m. ... und damit Werbe-, Abo- oder andere Einnahmen generieren). Dort werden diese Bilder oft jahrelang ausgestellt und ohne jeden rechtlichen Hinzergrund quasi in Allgemeingut überführt. Von einer ländereinvernehmlich nahezu global geltenden Urhebernennung einmal ganz abgesehen. Da eBay selbst dieses Vorgehen als werbefördernd duldet, ja befürworted und vielschichtig unterstützt, erteilt man durch die Zwangslizenz nicht nur eBay eine solche, sondern faktisch eine Globallizenz an jedermann. Während eBay sich durch die eigene, viel zu weit gefasste, Lizenzvereinbarung von jeglicher Haftung und Kontrollfunktion freispricht.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 38 Kommentare vollständig anzeigen

  • Bilderrechte von Dagmar Schneider, 26.01.2018, 08:50 Uhr

    Also kurze Frage wenn ich meine Bilder alle selber Fotografiere und diese rechte abtrete bei Ebay kann mir soweit nicht weiteres passieren oder?? Weil ich laut Ebay ansonsten Aberkennung meines Status als „Verkäufer mit Top-Bewertung“ Vorläufige Sperrung des Nutzerkontos Endgültige... » Weiterlesen

  • Digitale Fotografien von Digitale Fotografien, 13.12.2017, 10:00 Uhr

    Das ist doch ein Witz was eBay macht: Sehr geehrter Herr XY, vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf die Bilderrechte. Bitte senden Sie uns einen Nachweis des Herstellers oder der Marke, das es Ihnen untersagt ist, eBay die nötigen Bilderrechte einzuräumen. Benutzen Sie dafür folgende... » Weiterlesen

  • Wir werden zur Not unser ebay Angebot einstellen von Daniel Schaaf, 12.12.2017, 09:07 Uhr

    Wir haben ebay mitgeteilt, dass wir die Lizenz nicht erteilen werden. Wir hatten in der Vergangenheit sowieso schon Probleme mit unseriösen Verkäufern unserer Produkte (chinesische Anbieter oder Briefkastenfirmen im Ausland), die unsere Produkte irgenwie erworben haben, widerrechtlich unsere... » Weiterlesen

  • Markenlogos - ebay Zwangslizensierung von V. Prell, 08.12.2017, 10:25 Uhr

    Es bleibt auch noch die Frage ob auf eigenen Fotos das Etikett einer Markenfirma ersichtlich sein darf. Z.B. Etiketten, Anhängr oder Verpackungen von Disney, Lego usw. Wenn ebay die Rechte am Bild und an Designs und Logos erzwingt übertrage ich dann mit dem selbstgemachten Foto auf dem ein... » Weiterlesen

  • POSITIVE NACHRICHTEN von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs), 30.11.2017, 16:40 Uhr

    Nachdem wir uns alle die Finger wund geschrieben haben und hitzige Diskussionen entfacht sind, endlich heute kurz vor Beginn der schönen Adventszeit ein GESCHENK von eBay !!!! Newsletter von heute, 30. November: Wasserzeichen auf den Artikelbildern vorerst geduldet und schon vor einiger Zeit eine... » Weiterlesen

  • Jahres Shop abo von Rainer Held, 25.11.2017, 21:51 Uhr

    werden meine Artikel gesperrt trotzdem ich ein abo habe, wenn ich den neuen AGB nicht zustimme. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht ?

  • Rechte als Marken-und Patentinhaber von Gartenfreund, 07.11.2017, 14:11 Uhr

    Wir wollen ebay als Verkaufskanal für 2.Wahl, Rückläufer und gebrauchte Ware nutzen. Für diese Ware sind wir sowohl Markeninhaber als auch "noch nicht Patentinhaber" (DE und EU-Patent pending), Inhaber Designmuster DE, und alleiniger Hersteller (wir lassen in DE fertigen). Hier habe ich ein... » Weiterlesen

  • Herr von Dietrich, 06.11.2017, 16:24 Uhr

    Selbst wenn meine Bilder von Ebay nicht für den Katalog genutzt werden, so bin ich dennoch gezwungen meine Bilder ohne Wasserzeichen zur Verfügung zu stellen. Wer hindert denn meinen Konkurrenten daran, nun einfach meine Bilder zu verwenden? Oder umgekehrt, was hindert mich daran, auf die Bilder... » Weiterlesen

  • NUR Produktbilder ???? von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs), 25.10.2017, 10:48 Uhr

    Wenn es sich "NUR" um nüchterne Produktbilder handelt, warum sind im Ausnahmeantrag folgende Artikel in ENGLISCH aufgelistet ? Webdesigns Elements| Digital Designs| Digital Addiotions| Digital Audio| Digital Decor| digital IMAGE| Digital Products International| Digital... » Weiterlesen

  • Zum Kommentar von Herrn Petersen von Camaleonte, 24.10.2017, 01:18 Uhr

    Ich schlage vor, wir warten einmal ab, wie eBay sich bis zur Einführung der Zwangslizensierung im Februar 2018 bezüglich der Kategorien Kunst und Antiquitäten sowie Sammeln und Seltenes (und ggf. weiterer Gebrauchtartikel) positionieren wird. Ich könnte mir vorstellen, dass bestimmte Kategorien in... » Weiterlesen

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