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Leserkommentare zum Artikel

eBay: FAQ zur geplanten Produktbild-Zwangslizenzierung (Update)

Mitte Mai hat die Handelsplattform eBay zukünftige Änderungen für die Nutzung der Verkaufsdienste angekündigt, die seitdem unter Online-Händlern große Wellen schlagen. Spätestens ab Februar 2018 sollen Gewerbetreibende durch neu gefasste Plattform-AGB zur generellen Abtretung von Nutzungsrechten an ihren Artikelbildern und weiteren Informationen wie Produkttitel und Artikelbeschreibungen verpflichtet werden; bis zu jenem Zeitpunkt werden sie zur freiwilligen Rechtseinräumung aufgefordert. Die folgenden FAQ der IT-Recht Kanzlei gehen auf Zweck, Inhalt, Konsequenzen und Besonderheiten der neuen Regelung ein, analysieren diese rechtlich und zeigen möglichen Haftungsfolgen für Händler auf.

» Artikel lesen


Bilderrechte

Beitrag von Dagmar Schneider
26.01.2018, 08:50 Uhr

Also kurze Frage wenn ich meine Bilder alle selber Fotografiere und diese rechte abtrete bei Ebay kann mir soweit nicht weiteres passieren oder?? Weil ich laut Ebay ansonsten

Aberkennung meines Status als „Verkäufer mit Top-Bewertung“ Vorläufige Sperrung des Nutzerkontos Endgültige Sperrung des Nutzerkontos Außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses Sonstige der in § 4 der eBay AGB genannten Maßnahmen Aufhebung der gewährten Ausnahme !! Bleibt mir doch keine andere Wahl oder muss sich sonst noch etwas beachten. MFG

Digitale Fotografien

Beitrag von Digitale Fotografien
13.12.2017, 10:00 Uhr

Das ist doch ein Witz was eBay macht: Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf die Bilderrechte. Bitte senden Sie uns einen Nachweis des Herstellers oder der Marke, das es Ihnen untersagt ist, eBay die nötigen Bilderrechte einzuräumen. Benutzen Sie dafür folgende E-Mail Adresse: ps-anhang@ebay.de Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe und wünsche Ihnen einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen   Sabine Becker eBay-Kundenservice

Wir werden zur Not unser ebay Angebot einstellen

Beitrag von Daniel Schaaf
12.12.2017, 09:07 Uhr

Wir haben ebay mitgeteilt, dass wir die Lizenz nicht erteilen werden.

Wir hatten in der Vergangenheit sowieso schon Probleme mit unseriösen Verkäufern unserer Produkte (chinesische Anbieter oder Briefkastenfirmen im Ausland), die unsere Produkte irgenwie erworben haben, widerrechtlich unsere Bilder nutzen und ohne AGB, korrekte Adresse etc verkaufen.

Gegen die Anbieter rechtlich vorzugehen ist fast unmöglich und eBay sperrt unseriöse Anbieter auch nach mehrfacher Meldung nicht!!

Solchen Rechtsbrüchen durch die Lizensierung von Bildern noch Vorschub zu leisten, sehen wir nicht ein.

Dann lieber auf den eBay Umsatz verzichten!!! Wird sowieso fortwährend geringer.

Mal schauen, wie viele Hersteller das genau so sehen wie wir.

Markenlogos - ebay Zwangslizensierung

Beitrag von V. Prell
08.12.2017, 10:25 Uhr

Es bleibt auch noch die Frage ob auf eigenen Fotos das Etikett einer Markenfirma ersichtlich sein darf. Z.B. Etiketten, Anhängr oder Verpackungen von Disney, Lego usw. Wenn ebay die Rechte am Bild und an Designs und Logos erzwingt übertrage ich dann mit dem selbstgemachten Foto auf dem ein Produktanhänger z.B. von Disney zu sehen ist auch das Recht an diesem Logo? Darf ich nur das nackte Produkt abbilden? Wohlmöglich noch aus einer Festverpackiung lösen?

POSITIVE NACHRICHTEN

Beitrag von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs)
30.11.2017, 16:40 Uhr

Nachdem wir uns alle die Finger wund geschrieben haben und hitzige Diskussionen entfacht sind, endlich heute kurz vor Beginn der schönen Adventszeit ein GESCHENK von eBay !!!!

Newsletter von heute, 30. November: Wasserzeichen auf den Artikelbildern vorerst geduldet und schon vor einiger Zeit eine Änderungen (auch in Bezug auf eBay Templates) unter diesem Link zu lesen: https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2017-herbst/bilder-produktdaten-nutzung

WIE SCHÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖN :))) Einiges davon hat zumindest eine positive Wendung genommen! Es bleibt zu hoffen, dass Kunst und Grafikdesign auch weiterhin mit einem Wasserzeichen versehen werden darf, denn NUR SO ist es möglich diese Artikel auch weiterhin anbieten zu können. Credit direkt aufs Galeriebild und Wasserzeichen " KOPIERSCHUTZ " direkt auf das Bild.... so werde ich es tun :)))))))))))) Endlich etwas Positives! SCHÖN :)

Jahres Shop abo

Beitrag von Rainer Held
25.11.2017, 21:51 Uhr

werden meine Artikel gesperrt trotzdem ich ein abo habe, wenn ich den neuen AGB nicht zustimme. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht ?

Rechte als Marken-und Patentinhaber

Beitrag von Gartenfreund
07.11.2017, 14:11 Uhr

Wir wollen ebay als Verkaufskanal für 2.Wahl, Rückläufer und gebrauchte Ware nutzen. Für diese Ware sind wir sowohl Markeninhaber als auch "noch nicht Patentinhaber" (DE und EU-Patent pending), Inhaber Designmuster DE, und alleiniger Hersteller (wir lassen in DE fertigen).

Hier habe ich ein Riesenproblem mit dem Punkt 3, insbesondere "..einschließlich daran bestehender Urheber-, Marken-, Design- und sonstiger Rechte, insbesondere Persönlichkeitsrechte, ..."

Hier sehe ich die Gefahr, dass ein Plagiateur irgendwo ausserhalb der EU meine Waren 1:1 nachbauen und auf ebay kaltlächelnd meine durch ebay "lizensierten" Bilder verwenden darf, ohne dass ich mich aufgrund des Urheberrechts auf meine Bilder meiner Ware mit meinem Patent und meiner Marke wehren kann. Sehe ich das richtig? Wenn ja, dann wäre ebay komplett gestorben für uns als Vertriebskanal.

Herr

Beitrag von Dietrich
06.11.2017, 16:24 Uhr

Selbst wenn meine Bilder von Ebay nicht für den Katalog genutzt werden, so bin ich dennoch gezwungen meine Bilder ohne Wasserzeichen zur Verfügung zu stellen. Wer hindert denn meinen Konkurrenten daran, nun einfach meine Bilder zu verwenden? Oder umgekehrt, was hindert mich daran, auf die Bilder meines Konkurrenten zuzugreifen?

Da ein Wasserzeichen zukünftig nicht weiter erlaubt ist, wird es sehr schwer nachzuweisen, wer welches Bild geschossen hat.

NUR Produktbilder ????

Beitrag von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs)
25.10.2017, 10:48 Uhr

Wenn es sich "NUR" um nüchterne Produktbilder handelt, warum sind im Ausnahmeantrag folgende Artikel in ENGLISCH aufgelistet ?

Webdesigns Elements|

Digital Designs|

Digital Addiotions|

Digital Audio|

Digital Decor|

digital IMAGE|

Digital Products International|

Digital Publishing|

Digital Scrapbook Memories|

Digital Sound|

Design|

Design Elements|

Designs Tool Kits|

Designs Works|

Design Ideas|

Design Works Crafts|

Graphicworks|

Graphic Products|

Graphic Image|

Animations|

Scrapbook|

Print File|

Print Blocks|

Print Concepts|

Printworks|

Prtintworks Professional|

Artcraft|

Druck|

Illustrated People|

Paper + Design|

Paper Images|

Paper Craft|

Paper Products|

Paperproducts Design|

Designer Appliances|

Graphics|

PC Products|

PC Tools|

Printed Pattern|

Artcrafts|

Scrap-Work|

Scrapbook Customs|

Links|

Banner|

Custom Shop|

Custom|

Manufacturer|

Artist

Zum Kommentar von Herrn Petersen

Beitrag von Camaleonte
24.10.2017, 01:18 Uhr

Ich schlage vor, wir warten einmal ab, wie eBay sich bis zur Einführung der Zwangslizensierung im Februar 2018 bezüglich der Kategorien Kunst und Antiquitäten sowie Sammeln und Seltenes (und ggf. weiterer Gebrauchtartikel) positionieren wird. Ich könnte mir vorstellen, dass bestimmte Kategorien in der schriftlichen Lizenvereinbarung oder eben der Anwendung der Zwangslizensierung noch ausgenommen werden. eBay ist sich zumindest des Problems der Unmöglichkeit von Lizenzerteilung unter Verletzung der Rechte Dritter durchaus bewusst, die Idee der Bildlizensierung stammt aber aus San Jose und dort gilt ein anderes Urheberrecht. Schauen wir also, wie es in Deutschland weitergeht. Sollte eBay TATSÄCHLICH in jedem Punkt an seinen Plänen und dem Vereinbarungstext festhalten kann ich in meinem Rat Ihnen und alllen Kunstverkäufern gegenüber nur der IT Recht Kanzlei folgen: stellen Sie alle diejenigen Verkäufe bei eBay ein, die Abbildungsrechte Dritter verletzen (könnten). Bücher u.ä. könne Sie ja weiterhin anbieten.

Zum Artikel von Camaleonte vom 21.10.2017

Beitrag von Christian Petersen
23.10.2017, 10:59 Uhr

Wenn Ihre Einschätzung stimmen würde, dann wäre der Punkt 22 der It-Rechts-Kanzlei nicht richtig? Rein rechtlich würde ich mich als Händler dann doch lieber auf die Auskunft eines Anwalts verlassen.

Formulierungen wie wahrscheinlich, in der Regel, vermutlich oder im Augenblick nicht geplant, ausgesprochen unwahrscheinlich, erst einmal... lassen mich dann doch eher misstrauisch werden. Unterschreiben sollen wir doch eine allumfassende Abgabe der Bildrechte und Texte an ebay und dies zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich !!! Die Vergangenheit zeigt doch das Ideen die noch heute unmöglich erscheinen auf einmal sehr schnell Realität werden.

Wenn Ihre diversen Vermutungen zur Nutzung seitens ebay korrekt sind, dann wäre es doch ein Einfaches für ebay gewesen mit wenigen klaren Sätzen dies in den neuen AGB's zu formulieren !!!

Mit Daten bzw. Informationen wird schon Heute viel Geld verdient siehe artprice.com, lot-tissimo.com etc. Hier wird für Informationen zu vergangenen Auktionen Geld verlangt... warum sollte sich Ebay ein solches Zusatzgeschäft zukünftig entgehen lassen. Im Kunsthandel ist es doch u.a. üblich im Internet nach Ergebnissen, Beschreibungen etc. zu suchen... auch bei ebay... Aufgrund der immensen Datenmengen die ebay vorliegen sind hier auch einzelnen Selektionen nach Themen keine Grenzen gesetzt.

Es geht leider nicht nur um die Fremdverwendung von Bildern an Dritte, es geht vielmehr auch um die Verwendung der Bilder und Beschreibungen durch ebay ... und diese sollen wir ohne Einschränkung erlauben.

Wenn hier seitens ebay rechtliche Sicherheit geschafft werden soll, wäre es doch für ebay problemlos möglich u.a. einen zusätzlichen Satz in die AGB zu schreiben: Die Übertragung der Bildrechte gilt nur für Neuwaren. Gebrauchtwaren sind von den beschriebenen Punkten ausnahmslos ausgeschlossen. Damit wäre doch zumindest eines der vielen Probleme und Unklarheiten einfach und schnell aus der Welt geschafft.

Wo steht denn geschrieben, dass ebay die abgetretenen Daten und Bilder nicht an Dritte, auch außerhalb von ebay handelnde Firmen weiterverkaufen kann ? Hier ist doch ohne Belang ob ebay dies im Augenblick plant oder nicht ... vielleicht kommen die Handelnden ja erst in einem Jahr auf diese Idee. Durch das Akzeptieren der AGB's sollen wir doch ähnlich wie bei einer Unterlassungserklärung eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte Abgabe zu erteilen.

Ich denke nicht, dass uns bei einer so allumfassenden Abtretung an ebay Wünsche und Interpretationsversuche weiterhelfen. Vor Gericht zählt doch nur ob ich zugestimmt habe oder nicht und ob der Abmahner Recht bekommt. Und sehr viele Anwählte sehen die Zustimmung als außerordentich bedenklich an.

Allein ebay hätte die Möglichkeit die AGB's diesbezüglich möglichst schnell einfach und präzise zu formulieren, zwei Drittel der neuen Bedingungen wegzulassen und alsbald für absolute Rechtssicherheit zu sorgen !!!

Zur Klarstellung

Beitrag von Camaleonte
21.10.2017, 23:15 Uhr

Zahlreiche der bisherigen Kommentare gehen ganz offensichtlich von falschen Fakten, mangelnder Sachinformation oder einer völligen Überschätzung des Problems aus. Ich stehe eBays geplanter Bildlizensierung kritisch und klar ablehnend gegenüber, ABER es bringt nichts, sich über Dinge zu echauffieren, die garnicht passieren werden. Bitte lesen Sie dazu gern auch nochmals meinen Kommentar ganz unten vom 07.10.2017. Die Fakten: eBay erstellt einen Produktkatalog für grossenteil Neuware und kleinenteils immer wiederkehrende Artikel von gleicher Beschaffenheit. Vermutlich fliessen z.B. auch einige(!) gebrauchte Bücher ein, wie es Amazon macht, wenn keine Neufotos zur Verfügung stehen. eBay speichert und verwendet dabei eben NICHT jedes Ihrer Fotos und KEINESFALLS Fotos von allen eBay Artikeln. Für den Katalog wird in der Regel nur 1 (in Worten: ein) Foto benötigt und ausgewählt, und dieses bleibt vorraussichtlich über Jahre das gleiche. Es ist mithin AUSGESPROCHEN unwahrscheinlich, dass es nun genau Ihr Foto treffen wird oder eine grössere Zahl Ihrer Fotos. eBay plant DEFINITIV keinen Katalog für Einzelstücke, worunter grundsätzlich erst einmal fast alle gebrauchten Artikel fallen. Mithin auch keine Kunst, wie es Herr Petersen unten befürchtet. Für die Katagorien Kunst und Antiqitäten sowie Sammeln und Seltenes ist grundsätzlich ersteinmal KEIN Produktkatalog geplant. Wenn es hier überhaupt jemals zu Katalogaufnahmen kommen sollte, beträfe dies wohl nur häufige Mehrfachartikel, mithin also vermutlich nur sehr grosse Anbieter mit immer wiederkehrenden Grafiken wie z.B. edition-f. Und selbst dann auch nur in Einzelfällen. eBay hat weiterhin KEINERLEI Absicht irgendwelche Templates, schmückende oder sonstig marginale Abbildungen in die Regelung einzubeziehen. Nochmals: es geht nur um einen PRODUKTKATALOG nicht um die Schaffung eines generellen Bilderstocks zur allgemeinen Verfügung. eBay wird auch keine Fotos aufnehmen, die Dekorationselemente enthalten, wie z.B. Obst als Deko in einer angebotenen Schale oder ein Einrichtungsbeispiel bei einem Möbel etc. eBay sucht nach möglichst nüchternen Produktdarstellungen und braucht diese - nochmals: - i.d.R. nur einmal! Für beispielsweise Antiquitäten, Gemälde, gebrauchte Kleidung u.v.m. wäre ein Produktkatalog gänzlich unsinnig. Wenn Ihr Foto also NICHT für eBays Produktkatalog ausgewählt wird, ändert sich zumindest in der Praxis nichts. Ihre Bilder verschwinden nach einiger Zeit wieder aus der generellen Artikeldatenbank und den Suchergebnissen. Sollten Sie trotzdem nun auf fremden Websites oder in fremden Angeboten Verwendung finden, ist daran nicht eBays Produktkatalog schuld, sondern der konkrete Bilderdieb selbst. Der Produktkatalog lizensiert auch NICHT die Frendverwendung von Bildern an Dritte, die garnicht in ihm enthalten sind.

Zwangslizensierung von eBay

Beitrag von Brigitte
21.10.2017, 17:08 Uhr

WARUM STEHT DAS EIGENTLICH IMMER NOCH IM RECHTSPORTAL VON EBAY :

"....Um rechtliche Probleme und kostspielige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden, sollten Sie von den von Ihnen angebotenen Artikeln ausschließlich eigene Fotos anfertigen. Die Verwendung von fremden Texten oder Fotos sollte nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Rechteinhabers erfolgen. Der eBay-Bilderservice bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bilder mit dem eBay-Bilderservice-Logo und Ihrem Mitgliedsnamen in Form eines Wasserzeichens zu kennzeichnen und so gegen unbefugte Verwendung zu schützen.

..." eine Farce das Ganze...widerwärtig ...eBay geht zu weit, für mich ist das eine Erpressung.

Ein wichtiger Punkt fehlt

Beitrag von Henry
21.10.2017, 11:17 Uhr

Sehr guter Artikel, der das unlösbare Dilemma, das Ebay mit dieser Erpressung erzeugt, vor Augen führt.

Es fehlt aber ein wichtiger Punkt (sofern ich ihn nicht übersehen habe): Das was unter Punkt 22 beschrieben wird, trifft im Grunde auf alles zu, was in irgendeiner Weise geschütze Elemente zeit. Also: Markenzeichen, Designs und 3D Marken etc.

Selbst wenn ich davon Bilder selbst anfertige und somit der Urheber und Rechteinhaber an den Fotos bin ist deren erlaubte Verwendung eng beschränkt, im wesentlichen auf die Bebilderung eines Angebotes eines identischen Artikels und auf redaktionelle Verwendung. Ebay verlangt aber, dass ich erkläre, die uneingeschränkten Rechte einräumen zu dürfen (mit Schadenersatzpflicht meinerseits!). Ein Porsche 911 oder VW Käfer ist z.B. 3D geschützt als Marke, ebenso die Form eines Headstocks einer Gibson Gitarre. Mit der erpressten Rechteübertragung erlaube ich aber Ebay, davon z.B. Poster zu drucken und diese zu verkaufen oder auch die Bilder für eigene Werbezwecke UNABHÄNGIG vom Verkauf zu verwenden. Diese Verwendung kann aber nur der Inhaber der Schutzrechte genehmigen! Rechtssicheres Anbieten ist mit dieser erpressten Rechteübertragung ab Februar 2018 offenbar nicht mehr möglich, sobald ich nicht ausschließlich eigene Bilder verwende, bei denen ich über alle denkbaren Rechte der gezeigten geschützen Elemente verfüge (LEGO, Schriftzug, VW- Käfer Spielzeugmodell etc.)! Ich frage mich, ob da ein Praktikant im ersten Jurasemester am Werk war - wenn überhaupt irgendeine Art Fachwissen im Spiel war!? Das unabhängig davon, dass es eine unglaubliche Unverschämtheit ist, von seinen "Partnern" (in diesem Fall iust das Wort blanker Hohn) die unentgeltliche Abtretung einer geldwerten Leistung zu erpressen. Hochwertige Produktfotos kosten Geld und/ oder viel Zeit/ Aufwand... und damit soll man nun kostenlos seine Konkurrenz beglücken. Wenn Ebay schon Stockfotoagentur spielen möchte, dann bitte auch zu deren Regeln: Freiwillig und mit Provisionsmodell... und rechtssicher auf die Verwendung zum alleinigen Zwecke des Verkaufs identischer Artikel auf Ebay eingeschränkt. Annähernd jeder, der unter diesen Bedingungen auf Ebay anbietet, hat spätestens ab Februar ein Damoklesschwert über sich hängen, da weder die Verwendung eigener Bilder noch der Fotos aus dem Katalog zweifelsfrei rechtssicher möglich ist. Ein Fest für die Abmahner!

Zwangslizensierung e-bay Bilder - Artikelbeschreibung

Beitrag von Harald Reichel
20.10.2017, 16:36 Uhr

Für mich als Fotograf und eBay Shop Betreiber kommt diese Zusatzvereinbarung einer Enteignung geistigen Eigentums gleich. Wir haben nur Artikel mit dem Zusatz - gebraucht - im Angebot. Dennoch gilt diese Vereinbarung auch für uns mit aller KONSEQUENZ. Wer etwas anderes behauptet, liegt da falsch. Wir haben zwar nicht das Problem eines ungeklärten Urheberrechtes an Bildern wie Verkäufer von Neuware. Unser Problem liegt dann darin, das andere eBay Nutzer nun die Möglichkeit haben mit unseren Fotos gleiche Artikel zu bewerben. Diese Möglichkeit besteht durchaus, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eher gering ist. Die Artikel mit dem Zusatz gebraucht weisen in der Regel unterschiedliche Zustandseigenschaften auf. Aber warum sollte ein anderer Nutzer nicht ein tolles Galeriebild eines seltenen Designartikels aus dem schönen Katalog verwenden und dann seine eigenen Fotos anhängen? Und letztendlich macht uns dieser Nutzer damit auch noch Konkurrenz? Fazit: wir werden alle Fotos im kommenden Jahr so gestalten, das Sie für den eBay Katalog unbrauchbar sind.

Urheberrecht an Bildern

Beitrag von Arnold Antons
20.10.2017, 09:38 Uhr

Soweit ich weiß kann ein Fotograph eine solche Lizensierung jederzeit später widerrufen, da er ja Urheber des Bildes ist. Unter Umständen gilt dass auch für dessen Erben. Ich denke, dass der einseitig von eBay vorgegebene Vertrag das Urheberrecht nicht völlig aushebeln kann. Denn das hat Facebook vor wenigen Jahren bereits erfolglos versucht. 1) Wenn nach Aufnahme eines Bildes in den eBay-Katalog der Fotograph die im wesentlichen meist unfreiwillige Lizensierung an eBay widerruft, dann müsste eBay sämtliche davon betroffenen Bilder aus den Katalogen löschen. 2) Wird ein Bild von einem anderen Händler widerrechtlich genutzt, dann ist zu überlegen, ob eBay nicht zumindest Hilfestellung zu einer Straftat (Urheberrechtsverletzung) gibt, wenn das Bild weiter im Katalog bleibt. Ich bitte um Ihre Stellungnahme als Jurist.

Markeninhaber auf eBay

Beitrag von Sabine Philipps AngelsDesignz®
19.10.2017, 21:58 Uhr

Werden Markeninhaber bei eBay ungleich behandelt? nachdem ich eBay einen Ausnahmeregelung und Ausnahmeantrag auf Übernahme meines Markennamens gestellt hatte, bekam ich von einer netten eBay Mitarbeiterin diese Antwort: ################################### Es gibt für Markenhersteller verschiedene Optionen sich zu präsentieren und eBay passgenau in ihre bestehende Distributionsstrategie zu integrieren. Sie können direkt bei eBay.de mit ihrem eigenen Markenshop vertreten sein und den Abverkauf ihrer Ware selbst unkompliziert und mit viel Reichweite umsetzen. Bitte beachten Sie, einen direkten Weg der Markennamenseintragung gibt es nicht. Für den Fall, dass der Markenhersteller nicht selber als Verkäufer tätig werden möchte oder keine freien Ressourcen zur Verfügung hat, kann der Verkauf auch über einen strategischen Händler erfolgen, der den Online-Auftritt im Namen der Marke übernimmt. Zusätzlich hat eBay das Partnerprogramm für ausgewählte Top-Markenhersteller geschaffen. Durch das Programm haben die Marken die Möglichkeit, ihr Unternehmen und ihre Produkte auf dem Online-Marktplatz zu präsentieren, ohne selbst als Verkäufer tätig zu werden. Kernbestandteil ist das ‚Autorisierte Händler‘-Konzept, bei dem der Markenhersteller bestehende Händler auf dem Marktplatz auswählt und kennzeichnet, die er für den Verkauf bestimmter Produkte autorisieren möchte. Des Weiteren bitte wir Sie zu beachten, dass wir das Partnerprogramm (bestehend aus Markenwelt und autorisiertem Händlerprogramm) aktuell nicht jeder Marke zuteilwerden lassen können. Dies ist bitte nicht als Wertung der Marken oder des Geschäfts zu sehen, sondern lediglich eine Frage der Ressourcen und des Fokus, den wir setzen mussten.

ebay ist doch nicht daran interessiert gegen Urheberrechte zu verstoßen ?

Beitrag von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs)
19.10.2017, 19:46 Uhr

.... was mich einfach nicht loslässt, also ich habe eine schriftliche Aussage von eBay Veri, dass Templates davon nicht betroffen sind und man ausschließlich Artikel, bzw. Produktfotos in den Ebay Katalog mit aufnehmen will. Eigentlich ja logisch für einen Produktkatalog ? Ich neige ja auch immer ein bisschen zur Panik, aber mal ehrlich?

Eigentlich will eBay doch keinen Ärger bekommen, wo kann das Interesse sein an Klagen wegen Urheberrechtsverletzung? Drucken, weiterreichen, verteilen, unter-lizenzieren .... die haben doch selbst eine Rechtsabteilung, die sich damit auskennt. Ist es möglich, das man wirklich NUR Produktfotos möchte? Und keine Logos, oder Kunst oder Grafiken? Ist es vielleicht so, dass eBay mit dieser Art von Lizenz und AGB bezweckt sich selbst vor Klagen zu schützen ??? Das all diese Klauseln besagen, dass derjenige der das Bild nutzt davon in Kenntnis gesetzt wurde und demnach ausschließlich Bilder hoch lädt zu denen er wirklich die Rechte abtreten darf?

Wen dem so ist..... WARUM in Gottes Namen trifft man diesbezüglich nicht offiziell Stellung? Warum kann eBay nicht offiziell in die Seiten aufnehmen:

1) NUR Artikelfotos 2)Kunst & Grafik ausgenommen

3) Wasserzeichen mit dem Wort KOPIERSCHUTZ auf Kunst & Grafik zu 70% Transparenz erlaubt 4) Kunst & Design werden NICHT in den eBay Katalog aufgenommen 5) Logos, Shopdesign & Bilder in den Templates nicht davon betroffen 6) Stellungnahme SCHRIFTLICH & VERBINDLICH !

Kann man sich wirklich vorstellen, dass eBay daran Interesse hat die Plattform von Kunst & Design zu säubern? Eigentlich doch nicht wirklich, oder???? Bitte liebes eBay - nimm ZEITNAH Stellung, die Menschen möchten bleiben, aber haben KEINE Chance wenn sie nicht befugt sind ihre Artikel und Produkte an Euch abzutreten, weil andere Künstler oder Designer involviert sind! Hat man sich allen Ernstes über dieses Konsequenzen KEINE Gedanken gemacht? Ändert Eure Lizenz, passt Eure AGB an, schafft Ausnahmen, schnell und verbindlich! 25 Millionen Bilder auf der Plattform.... !!!

Und warum stehen in dem Ausnahmeantrag englische Begriffe wie: Graphic Elements, WebDesign Elements, Banner, Costum Work, Scrapbooking, Design etc..... WARUM erhalten die Menschen keine Antworten? Ist es nicht eigentlich selbstredend, dass auf solche Produkte KEINE Unterlizenzierungen möglich sind? Generell ?

Steht da was von kostenlos?

Beitrag von Jan Wu
19.10.2017, 16:07 Uhr

Kann es sein, dass in der "Vereinbarung" nicht die Rede davon ist, dass die Abtretung für ebay kostenlos ist? Kann man da nicht in die eigenen AGB einfach eine Preisliste für die Abtretung von Urheberrechten integrieren und ebay dann eine den Preisen entsprechende Rechnung schicken?

Nach 15 Jahren ist nun Schluss mit Lustig

Beitrag von Martin
19.10.2017, 14:27 Uhr

Wir nutzen Bilder von Lieferanten.

Die Bildrechte können wir nicht abtreten, da wir zwar Nutzungsrecht für unsere Zwecke haben, aber diese nicht weitergeben können an ebay. So geht es doch eigentlich vielen Tausend Usern auf Ebay.

Für mich ist dann Schluss mit Lustig, ich werde nach 15 Jahren Tätigkeit auf Ebay meinen Shop dort am 31.01. schließen. Die ständige Gängelei von Bild bis Impressum usw. geht mir nämlich jetzt mal auf den Keks.

Veri E-Mail erhalten

Beitrag von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs)
19.10.2017, 14:25 Uhr

Nachdem ich bereits fast 40 E-Mails an eBay gesendet habe und auch mit Anrufen diesbezüglich nicht gegeizt habe, bekam ich gestern eine "eigentlich" positive Nachricht bezüglich eBay Templates von Veri / ebay, ich füge hier mal den für mich signifikant wichtigen Part ein:

************Bitte beachten Sie, dass sich unsere neuen Bedingungen ausschließlich auf Produktbilder und sonstige Produktdaten beziehen. Templates gehören nicht zu Produktdaten und werden folglich nicht in den Katalog aufgenommen.*********

Nun frage ich mich ... nachdem ich hier die Neuigkeiten gelesen habe, ob sich all meine Befürchtungen doch bewahrheiten und ich die ganze Zeit über richtig lag? Kann ich diese Aussage einer eBay/Veri Mitarbeiterin denn nun als verbindlich ansehen ?????? Werden dort keine Ausnahmen DIREKT in der AGB angezeigt.... können Kunsthändler, Bilderverkäufer und auch digitale Kunst bald ihr Handeln auf eBay einstellen ....25 Millionen Bilder auf der eBay Plattform ....

Shop-Jahresabonnements

Beitrag von Jan Wu
19.10.2017, 13:42 Uhr

Ist schon jemand auf den Gedanken gekommen, dass ebay-Shop Jahresabonnenten einen Vertrag mit ebay geschlossen haben und ebay eigentlich gar nicht andauernd die Verkaufsbedingungen einseitig ändern kann, weil man als Vertragspartner sonst gar nicht weiß, auf was man sich da einlässt? Wenn ich ein Jahresabo habe, gelten die Verkaufsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und diese Bedingungen können nicht einfach einseitig andauernd verändert werden. Ebay kann auch nicht sagen, dass es mir frei steht, nicht mehr bei ebay zu verkaufen, weil ich bei vorzeitiger Kündigung des Jahresabos saftige Gebühren nachberechnet bekomme. Also habe ich nur die Wahl, immer wieder neuen Bedingungen zuzustimmen, Strafgebühren nachberechnet zu bekommen oder ganz vom Handel ausgeschlossen zu werden. Das ist in meinen Augen eine klare Erpressung.

Verwendung meiner Bilder von Dritten

Beitrag von Frank
19.10.2017, 10:47 Uhr

Was bedeutet das konkret? Wir machen teure Bilder, übertragen E-Bay die Rechte an der Nutzung und dritte Verkäufer können sich aus dem Produktkatalog einfach so bedienen? Super Strategie... Also E-Bay schafft es immer wieder sich selbst zu zerstören...

Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von Petra Schmahl
11.10.2017, 03:11 Uhr

Wo bleibt das Recht am eigenen Bild? Bisher war es strafbar, fremde Bilder zu kopieren und im eigenen Shop bei eBay zu veröffentlichen. Wieso soll eBay davon profitieren, wenn man einen Fotografen für viel Geld beauftragt?

Geschäftsführer

Beitrag von Gerd Morlock
10.10.2017, 13:53 Uhr

Liebe Freunde, ich habe mich hier gerade zu "Notwendigkeit eines eigenen Impressums im Rahmen eines „eBay-Shops“ ausführlich geäußert.

Zur "Produktbild-Zwangslizenzierung" nenne ich nur ein Zitat:

"Eh' ich mich uffresch, iss mers grad egal".

Ich denke im Traum nicht daran, denen meine Bilder bedingungslos und ohne Honorar zur freien Verwendung auf ewige Zeiten zur Verfügung zu stellen, denen, die für jeden "Klick" Geld einstreichen.

Aber typisch ebay: Wie im Falle des eigenen Impressums bringen die zunächst nur die gewerblichen Shop-Verkäufer in einen Gewissensnotstand, indem sie diese ihre Partner zum Bruch eines Gesetzes, in diesem Fall des Urheberrechtschutzgesetzes animieren; denn nicht für jedes Produktfoto wird der Anbieter urheberrechtlich lizensiert sein. Wiederum nimmt ebay billigend in Kauf, dass die freiwilligen Lizenzgeber im Fall des Missbrauch des UrhG hart bestraft und schadensersatzpflichtig gemacht werden. Das ist nach meiner Meinung ein weiterer Fall zu Ahndung durch die Justiz.

Über die zahlreichen Zwangsauflagen des „Hauses“ ebay habe ich mich viel zu lange geärgert. Deshalb wiederhole: ich das Zitat:

"Eh' ich mich uffresch, iss mers grad egal". Denn: Am 31.12.2017 ist Schluss mit lustig!

Freundliche Grüße Gerd

Abtretung der Bildrechte an eBay

Beitrag von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs)
09.10.2017, 17:19 Uhr

Als Antwort auf von Christian Petersen

: Auch ich bin gerade dabei, ins Kunsthandwerk (Verkauf von Bildern) einzusteigen (natürlich mit Kunst von Anderen, welche ich teuer lizenzieren lassen musste)...

Ich habe keine Ahnung, wie sich das gestalten soll, wenn nicht mal mehr Wasserzeichen auf den Bildern verfügbar sein dürfen. Gibt man auf der eBay Plattform BILD ein, ergibt das 24 Millionen Artikel! Also KEIN kleiner Markt auf der Plattform!!! Im Prinzip müsste man die Bilder SCHRÄG (doppeldeutig) fotografieren, so dass ein Abzug oder Druck bzw. jegliche anderweitige Verwendung ausgeschlossen sein muss. Also eine unschönere Aufmachung / Präsentation als vorher, wirklich SCHRÄG und hässlicher als vorher!

Ja, andere Plattformen legen hierbei gerade groß zu & freuen sich über Neuanmeldungen. DaWanda u.a. verlangt anders verlagerte Abtretungen, aber nur zur Bewerbung der Plattform und der Artikel! Wasserzeichen sind dort ebenfalls erlaubt. Auf gehts! Provisionen übrigens nur auf den Verkaufspreis, nicht auf das Porto! Und der Shop ist auch gratis. Eine gute Plattform und Kunst und Kunsthandwerk anzubieten, läuft PRIMA dort! Und die Menschen dort sind alle wirklich nett!!!

Zudem sind dort KEINE EAN verpflichtend, all das was in den letzten Jahren immer verrückter wurde auf eBay, scheint auf DaWanda kein Problem darzustellen. Ich sehe keine Chance für das Kunsthandwerk, für Templates und auch zur Vergrößerung der eigenen Marke mehr auf der eBay Plattform. Verdammt schade.... es sei denn eBay schaut sich mal an, was dort vielen Händlern zugemutet wird. Das Aushebeln des Urheberrechts bringt nämlich viele ans Ende! Ob man nun möchte oder nicht, Vielen wird es einfach nicht mehr möglich sein weiterhin auf eBay zu handeln. VIELE werden einfach zustimmen, die Bilder abtreten und dann später nicht schlecht staunen, wenn es Klagen vom Urheber hagelt.

Keiner vermag zu sagen, was diese sich ständig änderbare eBay Lizenz vorhat mit den Bildern zu machen, einfach ALLES ist möglich, selbst das eBay selbst sich damit ein Logo erstellt *lach

Ab Februar 2018 kein Handel mit Kunst mehr auf ebay möglich ?

Beitrag von Christian Petersen
09.10.2017, 16:05 Uhr

Müssen ab März 2018 sämtliche Kunsthänder und Antiquare welche mit Grafik, Bronzen, Künstlerischer Fotografie oder Gemälden etc. ihr Geld bei ebay verdienen Ihren Verkauf einstellen? (Das sind einige...)

Das Urheberrecht für ein Kunstwerk gestattet doch nur eine für die Zeit des Verkaufs zulässige Abbildung, diese Abbildung darf auch nicht verändert werden etc., sobald der Verkauf getätigt ist, darf man das Bild auch nicht mehr für Werbung etc. nutzen. Ebay möchte aber volle Nutungsrechte für Print und digitale Medien... die darf und kann kein Verkäufer erteilen und kein Künstler wird diese Nutzungsrechte an seinem Werk gewähren !!! Vielleicht ein Grund warum bei Amazon so gut wie keine richtige Kunst auftaucht? Wenn es lt. ebay nicht gestatet ist, Fotos aus dem Katalog für gebrauchte Artikel zu benutzen, dann fragt man sich doch ernsthaft warum werden Händler die nur mit Gebrauchtwaren handeln nicht von vornherein von der Zwangslizensierung befreit - widerspricht sich doch ganz gewaltig ??? Wahrscheinlich ist hier der Einstieg von ebay selbst Ware anzubieten, über die Datenbank abzufragen wie der Verkauf gewisser Artikel läuft, dann große Mengen für einen günstigen Preis anzukaufen und selbst über Ebay zu vermarkten... die Bilder gibt es, die Titelbeschreibung auch... dann klappt es auch wieder mit den Aktien... warum denn nicht gleich mit Amazon fusionieren ? Da bleibt dem kleinen Händler nichts anderes übrig als schnell den eigenen Shop ausbauen, versuchen andere Vertriebswege aufzubauen und vielleicht doch auf Plattformen einzustellen, die bislang noch nicht so interessant sind... vielleicht werden diese Plattformen jetzt wachsen !

eBay Template Nutzer !

Beitrag von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs)
09.10.2017, 14:34 Uhr

Da auch fremd gehostete Bilder in den Artikelbeschreibungen davon betroffen sind, sollten auch Anwender von eBay Templates ZEITNAH einen Ausnahmeantrag stellen und Ihrem Antrag:

WebDesign Elements und Graphics sowie Digital Design hinzufügen! Nutzt ein Template Hersteller u.a. lizenzierte Stockfotografien oder Grafiken anderer beteiligter Designer ist selbst der Template Hersteller nicht befugt die Bildrechte abzutreten. Da diese verwendeten Bilder sich dann in tausenden aktiven Artikelbeschreibungen vorhanden sind, ist es ratsam sich zügig durch den Template Designer ein Schriftstück aushändigen zu lassen, welches beinhaltet, dass die verwendeten Bilder ausdrücklich nicht an eBay unter-lizenziert werden dürfen! Dieses Schriftstück sollte dann der Antragsteller als Antwort von die von i-ways gesendete Bestätigungsmail anhängen und somit bekräftigend antworten, das man als Template Unser nur ein einfaches, persönliches Nutzungsrecht erhält und durch den Hersteller ausdrücklich untersagt wurde, dass die Bildrechte oder das Design generell abgetreten werden dürfe!

Bisher sind ALLE Anträge meiner Kunden mit dem Status "wartend" versehen..... leider unverantwortlich, dass nun auch noch die Anträge schleppend bearbeitet werden. 12 Telefonate, alle Aussagen waren unterschiedlich. Niemand gibt schriftlich ein Statement zu meinen Fragen auf, ein rechtliches Desaster für meine Kunden und auch mich. Keinesfalls möchte ich meinen Kunden gegenüber vertragsbrüchig werden und die Bilder vom Server löschen. Ich bin eigentlich davon überzeugt, dass wenn ein Hersteller NEIN sagt, das dieses auch eBay gegenüber verpflichtend sein müsse? Nun muss dennoch jeder Nutzer einen Ausnahmeantrag stellen? Reicht es nicht aus, generell die Nutzungsrechte an eBay zu verbieten ? Unfassbares Desaster !!!

Plattform wechseln?

Beitrag von justizfreund
09.10.2017, 13:17 Uhr

>Ich werde wenn sich daran nichts ändert den Handel auf eBay einstellen. Zum Glück kann ich mir das leisten. Mir tun nur die vielen Händler leid, die davon Leben müssen. - Man kann seine Artikel ja auch auf der zweitgrössen Versteigerungsplattform einstellen: www.hood.de. Ich habe das früher immer gemacht und wurde von anderen Händlern ausgelacht. Das machen die aber nicht. Die werden jammern bis zum geht nicht mehr und so weitermachen. Und wenn ebay die Gebühren verdoppelt werden die noch mehr jammern aber genau so weitermachen und es lustig finden, wenn jemand zB. seine Artikel bei hood einstellt. Da braucht einem also nichts leidtun.

Bilder dürfen selbst weiterverwendet und weitere Lizenzen erteilt werden

Beitrag von justizfreund
09.10.2017, 13:11 Uhr

>Mir stellt sich die Frage, ob ich auch nach der Lizenzübertragung an Ebay meine Bilder im eigenen Onlineshop noch nutzen darf?

Ja: "1. „Sie gewähren eBay ein nicht-exklusives..." Man kann die Bilder also auch weiterhin selbst benutzen oder Lizenzen an andere vergeben. Es geht nur darum, dass ebay die 4000 Bilder nicht selbst machen muss.

Zwangslizensierung läuft nach ausscheiden bei ebay weiter

Beitrag von justizfreund
09.10.2017, 13:05 Uhr

>Wenn ich in 1-2 Jahren meine Verkaufstätigkeit als gewerblicher Händler bei Ebay einstelle, passiert mit der Zwangslizensierung was?

Gemäss Lizenzvereinbarung mit ebay nicht und das es unbefristet ist steht auch in dem Artikel: "1. „Sie gewähren eBay ein nicht-exklusives, weltweites, unbefristetes,..."

Abtretung der Bildrechte unbegrenzt?

Beitrag von Andreas
08.10.2017, 16:17 Uhr

Zu diesem Thema habe ich noch nichts gelesen.

Wenn ich in 1-2 Jahren meine Verkaufstätigkeit als gewerblicher Händler bei Ebay einstelle, passiert mit der Zwangslizensierung was? Erlöscht sie mit dem Abmelden/Schließen des Accounts und gilt sie bis zum Sankt-Nimmerleinstag?

Herr

Beitrag von Christian Petersen
07.10.2017, 18:39 Uhr

Ich gehe davon aus, dass der Katalog zur Bildbesorgung sowieso nicht benutzt wird. Wer nutzt denn diese Bilder, wenn jederzeit die Möglichkeit besteht dafür abgemahnt zu werden... da ebay die Haftung ausschließt. Leider ist immer noch nicht klar ob dies nun auch für gebrauchte Artikel gilt oder nicht ??? Wir verkaufen überwiegend Moderne Kunst, Grafik und Fotografie und die Rechte hierfür können auf keinen Fall an ebay übertragen werden... da wir Sie ja nur für die Zeit des Verkaufsangebotes nutzen können. Verschwindet somit der gesamte Kunsthandel demnächst von den ebay-Seiten ??? Ich denke diese Aktion wird ein Festmahl für die Abmahnvereine sein, oder glaubt jemand, dass sich bekannte Künstler gefallen lassen, dass Bildrechte an ebay abgegeben werden ... wohl eher nicht. Dürfte in den nächsten Monaten noch spannend werden und sollte es bei dieser Regelung bleiben sind diverse Händler gezwungen ebay zu verlassen um nicht im Stundenmodus Abmahnungen zu erhalten... und in diesem Fall sogar verständlich...

non.nomen@t-online.de

Beitrag von Non Nomen
07.10.2017, 09:55 Uhr

Da wird von ebay völlig unnötigerweise ein Faß aufgemacht, nichts wird "besser" durch ein solches Procedere. Eine widerwärtige Erpressung, diese Nummer.

Darf man dann seine eigenen Bilder noch im eigenen Onlineshop nutzen?

Beitrag von Matthias Hosse
07.10.2017, 08:22 Uhr

Mir stellt sich die Frage, ob ich auch nach der Lizenzübertragung an Ebay meine Bilder im eigenen Onlineshop noch nutzen darf?

Nicht dass Ebay dann sagt man habe die Rechte an Ebay übertragen und darf diese im normalen Onlineshop nicht mehr nutzen. Da ich alle Produktfotos (ca. 4000 Stück) selber gemacht habe, wäre das natürlich fatal. Viele Grüße Matthias

Zum tatsächliches (relativen) Ausmass der Fremdnutzung von Bildern

Beitrag von Camaleonte
07.10.2017, 05:29 Uhr

Unabhängig von meinem anderen Kommentar möchte ich noch auf den folgenden gedanklich vielleicht etwas untergehenden Sachverhalt zum Thema hinweisen: eBay benötigt für seinen Produktkatalog in den meisten Fällen ein(!) einziges Foto. Keine 12 und keine 1200. Und dieses eingelesene Foto bleibt sehr wahrscheinlich über viele Jahre unverändert. Will sagen, die allergrösste Zahl von Verkäufern dürfte vermutlich niemals oder nur in seltenen Einzelfällen von einer Zwangsnutzung eines eigenen Bildes betroffen sein. Desweiteren Verkäufer von Gebrauchtgegenständen vermutlich nie. Und für viele Kategorien ist bis auf weiteres auch keinerlei Produktkatalog vorgesehen. Würde eBay also die Fotos ausschliesslich selbst und nur auf der Plattform nutzen hielte sich der Schaden für den einzelnen Urheber sehr in Grenzen. Das ändert natürlich nichts an der zu erteilenden globalen Zwangslizenz und deren Ärgerlich und Gefahren. Den eigentlichen Nachteil, die eigentliche Entrechtung sehe ich hier allerdings in Drittanbietern im Internet, die schon heute völlig "rechtsfrei" eBay Bilder in unendlicher Zahl im Netz reproduzieren (Social Networks, Plattformen, Preisplattformen, Bildersammlungen wie Pinterest u.v.m. ... und damit Werbe-, Abo- oder andere Einnahmen generieren). Dort werden diese Bilder oft jahrelang ausgestellt und ohne jeden rechtlichen Hinzergrund quasi in Allgemeingut überführt. Von einer ländereinvernehmlich nahezu global geltenden Urhebernennung einmal ganz abgesehen. Da eBay selbst dieses Vorgehen als werbefördernd duldet, ja befürworted und vielschichtig unterstützt, erteilt man durch die Zwangslizenz nicht nur eBay eine solche, sondern faktisch eine Globallizenz an jedermann. Während eBay sich durch die eigene, viel zu weit gefasste, Lizenzvereinbarung von jeglicher Haftung und Kontrollfunktion freispricht.

Zu II. - Betroffener Nutzerkreis

Beitrag von Camaleonte
07.10.2017, 05:01 Uhr

Gemäss mir bislang zweifach erteilter Auskunft des eBay-Kundenservices (zuletzt gestern, 06.10.2017 von einer mir zum konkreten Thema sehr kompetent erscheinenden Mitarbeiterin im Rahmen eines Gesprächs ausschliesslich zur Bildlizensierung) erstreckt sich die Zwangslizensierung NICHT nur auf gewerbliche Nutzer, sondern sämtliche eBay-Nutzer, also auch private.

Was die Sache in einem besonderen Licht erscheinen lässt. Denn das im Artikel zitierte Kölner OLG Urteil bezieht sich auf einen gewerblichen Verkäufer, dem die Rechtsprechung erfahrungsgemäss eine grössere Belastung, resp. Benachteiligung durch vertragliche Vereinbarungen und AGB zumutet als einem Verbraucher. Da die Intention des UrhG eBays Avancen jedoch vollständig zuwiderlauft, sehe ich eine gute Chance diese im Kern als sittenwidrig zu kippen. In der Gesamtwirkung sollte dann auch eine salvatorische Klausel kaum brauchbare Zwangslizenzreste zurücklassen. Wie schon der zweite Kommentator hier andeuted muss man sich des Ausmasses der geplanten Zwangslizensierung bewusst werden. eBay plant hier ein vollständiges, grundlegendes Recht und das dieses Recht regelnde Gesetz durch schlichten Vertragszwang faktisch ausser Kraft zu setzen. Eben nicht nur im gewerblichen Verkehr, sondern auch gegenüber jedem einzelnen, privaten Urheber. Mithin eine bedeutsame Frage des Verbraucherschutzes in Deutschland und der EU. Es wäre wünschenswert, wenn sich ein Kläger fände, der den Mut und die Mittel hat, hier den Weg in die höchste Instanz zu durchschreiten. Selbst wenn dies möglicherweise die alte Monopol(missbrauchs)diskussion der eBay Plattform wieder neu befeuert. Ein solcher Prozess wird ganz unabhängig vom Ausgang die Einführung der Zwangslizensierung in jedem Fall mehrjährig verzögern können. Zumal eBay in der Vergangenheit häufig unpopuläre Vorhaben gekippt hat, sobald juristischer Gegenwind aufkam.

axp-shop24.de

Beitrag von Axel Paetschke
06.10.2017, 22:17 Uhr

Ich denke diesmal ist eBay einen Schritt zu weit gegangen... Ich werde wenn sich daran nichts ändert den Handel auf eBay einstellen. Zum Glück kann ich mir das leisten. Mir tun nur die vielen Händler leid, die davon Leben müssen.

der Angepisste

Beitrag von sunrising1@gmx.de
06.10.2017, 18:20 Uhr

So wie ich das sehe gibt es eigentlich ein Gesetz was unter anderen auch den Urheberschutz gesetzlich regelt. Hier ist wieder einmal ein schönes Beispiel das ein Gesetz nur für den kleinen Mann / Händler bindend ist. Ein Großkonzern muss keine Gesetze beachten, im Gegenteil er bekommt freie Hand und kann getrost die geltenden Gesetze missachten, selbst Erpressung wie Ebay es veranstaltet geht Dank unserer "Nieten im Nadelstreifen" wie sie in Berlin zu finden sind, straffrei aus. Ebay erpresst von seinen Händlern eine Dienstleistung Ohne dafür bezahlen zu wollen.

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