Leserkommentar zum Artikel

OLG Köln zur CE-Kennzeichnung: Händler trifft nur Pflicht zu prüfen, ob diese vorhanden ist, nicht wo diese angebracht wurde

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28.07.2017 (Az.: 6 U 193/16) entschieden, dass den Händler lediglich ein abgestufte Prüfpflicht in Bezug auf die CE-Kennzeichnung trifft und einen Abmahnverband in die Schranken gewiesen.

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Dipl.-Ing. (FH)

Beitrag von Hans-Jürgen Kohn
31.08.2017, 02:30 Uhr

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der redliche Verkäufer das Recht haben sollte in seinem Angebot die Zertifizierungen abzubilden, insbesondere auch um beim Kunden die Sensibilität für einen Gebrauch sicherer und konformer Produkte anzuregen.

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