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Das OLG Köln hat entschieden, dass den Händler lediglich ein abgestufte Prüfpflicht in Bezug auf die CE-Kennzeichnung trifft und einen Abmahnverband in die Schranken gewiesen.

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Dipl.-Ing. (FH)

Beitrag von Hans-Jürgen Kohn
31.08.2017, 02:30 Uhr

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der redliche Verkäufer das Recht haben sollte in seinem Angebot die Zertifizierungen abzubilden, insbesondere auch um beim Kunden die Sensibilität für einen Gebrauch sicherer und konformer Produkte anzuregen.

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