Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!
Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.
Annäherungsverbot/ Droht Obdachlosigkeit?
Beitrag von Anonym
20.06.2017, 08:23 Uhr
Guten Tag, mein Mann, mein Sohn ( 2Jahre) und ich wohnten bis vor kurzem in einer Wohngemeinschaft in der Küche und Wohnzimmer mit den Bewohnern geteilt wurden , jeder für sich aber Privaträume zum schlafen/wohnen hat. Die Hausbewohner regeln die Vermietung und Expandierung von Wohnraum über das Genossenschaftsprinzip. Wir hatten Anträge auf gesunden Wohnraum gestellt, weil uns das versprochen wurde. Es ist nichts passiert, weshalb wir einen Anwalt einschalteten. Daraufhin starteten die Schikanen: Mein Freund sollte mich nicht mehr besuchen kommen. Das tat er trotzdem. Mein Freund wurde tätlich angegriffen und bekam 4 Tage später einen Brief in dem ein Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt wurde er solle sich nicht nähern, bei dem die Richterin nach dem Grund gefragt hat. Das Datum war vom 6.4.2017 und wenn nichts bis dahin passiert ist, sie auch den Antrag nicht annimmt. Der Vorfall in der Küche fand um den 20.4.2017 statt und wurde als alleiniger Angriff seitens meines Freundes ausgelegt. Dieser Tathergang war im selben Umschlag wie der Antrag vom 6.4.2017 und wurde nun zum Antragstellen genommen. Wir hatten zu dem Vorfall in der Küche ebenfalls die Polizei alarmiert.
Etwa 3 Wochen später wurde meinem Freund im Flur aufgelauert, wobei 2 der Gegner meinen Freund schlugen und am Hals packten und ihn zu Boden ringen wollten. Sie legten es so aus, dass sie in Notwehr gehandelt hatten. Ich ging an dem Tag nach unten und stellte sie zur Rede, dass ich die Polizei holen werde und warum sie mich und meine Familie noch immer nicht in Ruhe lassen, wir wollten doch sowieso ausziehen, wenn wir was anderes finden. Daraus wurde beim Antrag auf Einstweilige: Ich wollte beide abstechen, mein Freund sie beide verbrügeln. Leider hatten sie aufgrund der Befreiungs- und Fluchtversuche meines Freundes auch eine ins Gesicht bekommen und waren mit leicht gerötetem Gesicht zum Arzt gerannt um sich das Attestieren zu lassen. Mein Freund und ich sind da zur Polizei gefahren und haben Anzeige erstattet. Die Richterin hat dem Antrag auf Einstweilige Verfügung stattgegeben, sodass ich mich nicht mehr nähern darf auf 100m und absolutes Kontaktverbot über Fernkommunikation. Bei Zuwiderhandlung: 25000€ Strafe oder Gefängnis. Meine Sachen sind noch in der Wohnung, ein Antrag auf Herausgabe meiner Sachen wurde abgelehnt. Selbst wenn ich umziehen möchte habe ich keine Ahnung wie ich das machen kann, meine Katzen sind auch noch dort. Ich habe Angst, das sie sich nun Zugang zu meiner Wohnung verschaffen und meine Sachen wegnehmen und darin herumwühlen, dass ich bis zum Ablauf der Verfügung(Nov 2017) warten muss. Die Richterin hat zudem einen 2ten Beschluss aufgrund der Verfügung im selben Urteil erwirkt, auf Prüfung der Kindeswohlgefährdung. Suchen sie mich jetzt um mir auch noch mein Kind wegzunehmen?
Ich habe Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, die wurde aber ebenfalls abgelehnt, jetzt ist das ganze an das Oberlandesgericht Frankfurt verwiesen worden.
Ich fühle mich hilflos und habe Angstzustände und Herzrhytmusstörungen seit den Vorfällen. Die Eltern meines Freundes helfen uns wo sie können, aber das soll so nicht weitergehen.
Bitte geben sie mir einen Rat diesbezüglich.
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