Leserkommentar zum Artikel

Grundpreisangaben bei Sets und Bundles – einige Regeln für die Praxis

Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis mit der Frage konfrontiert, in welchen Fällen bei Online-Angeboten die Angabe eines Grundpreises erfolgen muss. Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn das Angebot nicht nur einen bestimmten Artikel sondern mehrere Artikel umfasst, die im Rahmen eines Sets oder eines Bundles angeboten werden. Der nachfolgende Beitrag soll hierbei eine Hilfestellung für die Praxis bieten.

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Bundles

Beitrag von Michael T.
14.06.2017, 11:22 Uhr

Hallo, vielen Dank für den gut strukturierten und verständlichen Artikel. Mir stellt sich eine Frage: Wo würden Sie ein Bastelset einordnen, das aus verschiedenen Artikelgruppen besteht.

1. Beispiel: Schere + Kleber + X Papierbögen (X Farben) 2. Beispiel: Leinwand, X Pinsel, X Tuben mit Farben (ml)?

Aus meiner Sicht würde es in die Fallgruppe 2a (Eindeutige Verschiedenheit) gehören. Sehen Sie das auch so?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Grundpreis bei Setartikel mit zwei unterschiedlichen Reinigern von Tanina, 16.03.2023, 16:34 Uhr

    Hallo, wie ist es bei einem Set das aus verschiedenen Renigiger besteht z.B Küchenpflege 1l + Badreiniger 1l ist hier dann der Grundpreis anzugeben oder nicht. ich hätte gedacht ja, weil beide Artikel einer Grundpreispflicht unterliegen.

  • Grundpreis bei Geschenksets mit Badeschaum oder Duschbad angeben? von Beate Mohr, 08.12.2020, 18:39 Uhr

    Hallo, muss man den Grundpreis bei Geschenksets wie Badeschaum oder Duschbad angeben? Gerade jetzt werden viele Geschenksets mit Pflegeartikeln verkauft. Ich sehe da selten einen Grundpreis bei gewerblichen Verkäufern, wie z.B. Ebay ec. Vielen Dank für Ihre Antwort

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