Keine Pflicht zur schnellen Mängelrüge: Verbraucherrechte bleiben bestehen
Muss ein Händler Gewährleistung leisten, wenn der Verbraucher den Mangel der bestellten Ware erst nach längerer Zeit meldet? Und gibt es im B2C-Bereich überhaupt eine Pflicht zur fristgerechten Mängelrüge?
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