OLG München: Hinweis auf Umsatzsteuer lediglich in AGB kann im Einzelfall genügen
Das OLG München hat mit Urteil vom 01.10.2009 (Az. 29 U 2298/09) u. a. entschieden, dass ein Hinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer auch bei Angeboten, die über die Internetplattform eBay dargestellt werden, nicht zwingend unmittelbar am Preis zu erfolgen hat. Es reiche vielmehr aus, wenn der Hinweis zur Umsatzsteuer dem Preis räumlich eindeutig zugeordnet sei.
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