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Nach § 1 Abs.2 S.2 PAngVO sind Onlinehändler verpflichtet, neben dem Endpreis auch anzugeben, ob zusätzlich Versandkosten anfallen. Online-Händler, die ihre Versandkosten nach Gewicht staffeln, haben ihren Artikelbeschreibungen zwingend Gewichtsangaben beizufügen. Das gilt unter Umständen auch für die Produktübersichtsseite!
Immer wieder werden Online-Händler abgemahnt, die die Höhe der Versandkosten vom Gewicht ihrer Produkte abhängig machen. Das Problem: Oftmals enthalten die Produktbeschreibungen keine Gewichtsangaben, so dass die Kunden keine Möglichkeit haben, sich die Höhe der Versandkosten selbst zu errechnen.
Die wettbewerbsrechtliche Beanstandung eines Konkurrenten lautet dann etwa wie folgt:
(…)Sie teilen zwar mit, dass zusätzliche Versandkosten anfallen. So haben Sie eine Tabelle eingefügt, auf der die Versandkosten nach Gewicht gestaffelt sind. In vielen Ihrer Angebote fehlt jedoch beim Artikel die Gewichtsangabe, so dass der Verbraucher hierdurch nicht schlauer geworden ist.(…)
Update (10.03.2010): Das Versandgewicht muss übrigens auch auf der Produktübersichtsseite angegeben sein, wenn dort bereit dem Kunden die Möglichkeit eröffnet wird, die Ware in den Warenkorb zu legen.
Es ist rechtlich zulässig, die Versandkosten nach Gewicht zu staffeln, solange sichergestellt bleibt, dass der Verbraucher in der Lage ist, die Höhe der Versandkosten selbst (und dabei ohne größeren Aufwand) zu errechnen. Dies setzt voraus, dass der Online-Händler bei jedem seiner Artikel (u.U. auch bereits auf der Produktübersichtsseite, s.o.) konkrete Gewichtsangaben nennt.
Hinweis: Was haben Online-Händler bei der Preisdarstellung zu beachten? Informieren Sie sich hier.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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4 Kommentare
Kommentar von A. Schillo
zum Beitrag Online-Shops: Häufiger Fehler bei nach Gewicht gestaffelten Versandkostenangaben
Ist wieder typisch, dass in Deutschland der Kunde eben KEIN König ist! Da jammern die Händler rum, dass sie nun ihre Produkte abwiegen müssen! Das bringt mich auf die Palme!!! Ja, klar! Wer denn... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Online-Shops: Häufiger Fehler bei nach Gewicht gestaffelten Versandkostenangaben
Was ist denn nun die Neuerung? Der Fakt, dass man auf der Produktübersichtseite die Gewichtsangabe bereits benennen muss? Verstehe ich nicht so richtig. Die Gewichtsangabe zur Berechnung der... » Weiterlesen
Kommentar von Anja Förster
zum Beitrag Online-Shops: Häufiger Fehler bei nach Gewicht gestaffelten Versandkostenangaben
Vielen Dank für diesen Hinweis,ich habe es sofort geändert! Glückliche Weihnachten
Kommentar von Herbert Huber
zum Beitrag Online-Shops: Häufiger Fehler bei nach Gewicht gestaffelten Versandkostenangaben
Es ist unglaublich, wieviel Tausende und Abertausende Bestimmungen sich die Juristen und Beamten in Berlin, Brüssel und wer weiß wo ausdenken, um die Bürger per Abamhnung abzocken zu können. Jetzt... » Weiterlesen
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