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Health-Claims-Verordnung

Werbung mit zuckerfrei/ohne Zucker: Strenge Voraussetzungen

Verbraucher legen Wert auf eine kohlenhydratarme Ernährung. Ernährungsphysiologisch ratsam ist hierbei der bestmögliche Verzicht auf stark zuckerhaltige Nahrungsmittel. Doch ist die Zulässigkeit solcher Angaben an strikte lebensmittelrechtliche Bedingungen geknüpft.

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Werbung mit "Entgiftung" und "Detox" bei Lebensmitteln - zulässig?

Der Verzicht auf stark verarbeitete Lebensmittel und die Wahl nährstoffreicher Zutaten, liegt im Trend. Unternehmen nutzen diesen Boom und werben mit gesundheitsfördernden Eigenschaften. Doch, schon einzelne Wortbestandteile wie „Entgiftung“ oder „Detox“ können zu Rechtsverstößen führen.

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Abmahnung des Begriffs „Detox“ – Giftige Werbung

Uns liegt eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e. V. vor, in der ein Händler wegen der Verwendung des Begriffs „Detox“ bei Bewerbung eines Tees auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

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Anforderungen an den Einsatz von nährwertbezogenen Angaben nach der HCVO

Nährwertbezogene Angaben heben werbewirksam bestimmte ernährungsphysiologische Eigenschaften eines Produkts hervor und sind so geeignet, eine besondere substanzliche Werthaltigkeit zu suggerieren. Wie auch gesundheitsbezogene Angaben bergen sie allerdings die latente Gefahr von Täuschungen und Übertreibungen und können so zugunsten des Verwenders die Kaufentscheidungen von Verbrauchern über Gebühr beeinflussen. Aus diesem Grunde unterliegt ihre Zulässigkeit den strengen Voraussetzungen der Health-Claims-Verordnung (HCVO). Welche allgemeinen und besonderen Bestimmungen es für den rechtmäßigen Einsatz von nährwertbezogenen Angaben zu beachten gilt, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.

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