Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs: welcher Umfang der Vergabeunterlagen genügt?
Die Auftragsbekanntmachung eines zweistufigen Vergabeverfahrens muss nicht vorsorglich alle für die Angebotsphase notwendigen Unterlagen enthalten. Diese Entscheidung hat das OLG Düsseldorf mit Beschl. v. 17.10.2018 – VII-Verg 26/18 gefällt. Der Beschaffer gewinnt Zeit und der Bieter trennt klar zwischen Bewerbung und Angebot. Voraussetzung bleibt aber, dass die Unterlagen für eine belastbare Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren ausreichend sind. Wie praxisnah ist diese Vereinfachung für die Beschaffung von IT-Leistungen?