Bei Bieterfragen handelt es sich um das Recht eines Bieters, im Rahmen einer Ausschreibung gem. § 12 EG Abs. 8. VOL/A 2009 nach dem Versand der Vergabeunterlagen von der Beschaffungsstelle ergänzende Informationen zu erbitten. Diese Anfragen können entweder subjektiver oder objektiver Natur sein. Das heißt, entweder versteht nur der Bewerber eine Regelung in den Vergabeunterlagen nicht (subjektiv) oder die Formulierung in den Vergabeunterlagen ist objektiv aufklärungsbedürftig. » Zum Artikel
Veröffentlichung der IT-Recht Kanzlei
Aktuell: "Handbuch für die IT-Beschaffung"
Dieses neue Werk bietet neben den aktuellen Rechtsgrundlagen vor allem wertvolle Unterstützung für die Praxis
des "neuen" Vergaberechts, das seit Ende 2006 für die Vergabe von IT-Leistungen in Kraft getreten ist.
Kooperationspartner CMT
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