Gewährleistung in der Händler-Praxis: Die Grundlagen
Kaum ein rechtliches Thema wirft im Online-Handel so viele Fragen auf wie die Gewährleistung. Wir bieten Händlern einen leicht verständlichen Leitfaden zu typischen Praxisproblemen.
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Kaum ein rechtliches Thema wirft im Online-Handel so viele Fragen auf wie die Gewährleistung. Wir bieten Händlern einen leicht verständlichen Leitfaden zu typischen Praxisproblemen.
18 minBei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Produkten gelten seit Januar 2022 besondere Regelungen. Wir geben einen umfassenden Überblick über die Einzelheiten des neuen Gewährleistungsrechts bei Verträgen über digitale Produkte.
75 min 1Reformen im Verbrauchergewährleistungsrecht treten in Kraft: längere Beweislastumkehr, Rücknahmepflicht für mangelhafte Waren und neue Ausnahmen bei Rücktritt und Schadensersatz erweitern Verbraucherrechte und unternehmerische Pflichten.
82 min 2Zum 01.01.2022 mussten sich gewerbliche Verkäufer (und damit auch die Online-Händler) auf zahlreiche Änderungen im Kaufrecht einstellen - wie etwa die Verlängerung der sogenannten Beweislastumkehr in Bezug auf die gesetzlichen Mängelrechte.
5 min 2Unternehmer stehen oft vor der Herausforderung, mit zahlungsunwilligen Kunden umzugehen. Grundkenntnisse im Mahnwesen sind dabei unerlässlich - wir zeigen, worauf es ankommt.
17 min 1Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über Begriff, Funktion und Anwendungsbereich der Gewährleistung und vermittelt Grundlagen, die den Einstieg in komplexere Gewährleistungsfragen erleichtern.
12 min 1Bei Bieterfragen handelt es sich um das Recht eines Bieters, im Rahmen einer Ausschreibung gem. § 12 EG Abs. 8. VOL/A 2009 nach dem Versand der Vergabeunterlagen von der Beschaffungsstelle ergänzende Informationen zu erbitten. Diese Anfragen können entweder subjektiver oder objektiver Natur sein.
10 minDas im Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreformgesetz hat den verschuldensunabhängigen Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache eingeführt. Gemäß § 439 BGB ist Nacherfüllung der Oberbegriff für Neulieferung oder Reparatur. Die Wahl der Art der Nacherfüllung hat der Käufer. Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach Wahl des Käufers bereit, stellen sich einige Fragen, die nachfolgend behandelt werden sollen.
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