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Illegaler, aber beliebter Trick, vor allem bei Hausbesitzern: Eine so genannte „Ohne-Rechnung-Abrede“, um Steuern zu sparen – also Schwarzarbeit der beauftragten Handwerker. Werden die Arbeiten jedoch mangelhaft ausgeführt, bleibt der Auftraggeber auf dem Schaden sitzen. Bei Schwarzarbeit ist der Vertrag nämlich wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen nichtig – und ohne Vertrag keine Gewährleistung! Seit zwei bahnbrechenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gilt dieser Grundsatz allerdings so nicht mehr…
Beitrag von Unbekannt
19.06.2009, 11:49 Uhr
- jetzt kann nicht mehr jeder selbsternannte "Handwerker" für ein paar Scheine Pfuscharbeit leisten, ohne danach für den dadurch verursachten Schaden aufzukommen.
Ich bin dafür!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Den ersten Kommentar kann ich nicht nachvollziehen. Ich glaube, diese Regelung wird doch die Schwarzarbeit eindämmen. Denn nun trägt der Schwarzarbeiter ein doppeltes Risiko. Läuft etwas schief, muss er nun haften UND wird möglicherweise wegen Steuerhinterziehung belangt. Zuvor war der... » Weiterlesen
Ist ja irre!- Demnach kann ich trotz Verstosses gegen die Schwarzarbeit Gewährleistung verlangen??? Unser Gesetzgeber versäumt wirklich keine Regelung, auch wenn sie mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist. Statt den Leuten vor der Schwarzarbeit Angst zu machen, werden ihnen die... » Weiterlesen
Gewährleistungsansprüche: Auch bei Schwarzarbeit? von 15.06.2009
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