Leserkommentar zum Artikel Achtung beim Verkauf von Fanartikeln: Die Verwendung des Bundeswappens, Bundesadlers oder der Dienstflagge des Bundes auf Fanartikeln ist nicht gestattet

Nach § 124 Abs.1 OWiG ist es verboten, das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes zu benutzen. Ferner bestimmt § 124 Abs.2 OWiG, dass den genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen solche gleich stehen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Eine Zuwiderhandlung kann mitunter ein Bußgeld nach sich ziehen.

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Schwarz-Rot-Gold

Beitrag von Vicy D.
26.08.2010, 08:08 Uhr

??? Und wie verhält sich diese Ordnungswidrigkeit in Bezug auf die Fanartikel, die anlässlich der Fussballweltmeisterschaft überall zu kaufen waren? Was ist mit den ganzen Fähnchen, die so munter an den Autos hingen? So richtig überzeugt dieser Artikel nicht...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Kombination Bundesflagge + Bundeswappen wird geduldet von IT-Recht Kanzlei, 27.08.2010, 09:52 Uhr

    Die Flaggen, die insbesondere während der letzten WM oft zu sehen waren, sind eine Phantasiekombination aus Bundesflagge und Bundeswappen; die Dienstflagge des Bundes dagegen besteht aus Bundesflagge und Bundesschild, dieser ist anders gestaltet als das Bundeswappen. Dienstflagge und "WM-Fahne"... » Weiterlesen

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