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Das Hanseatische OLG (Az. 3 U 108/09) hat sich damit befasst, wie und wann besonders hervorgehobene Preisangaben (Blickfangwerbung) durch sogenannte Sternchenhinweise ergänzt werden dürfen. Das Gericht trifft dabei eine Unterscheidung zwischen „unwahren“ und „halb wahren“ Blickfangangaben.
Beitrag von Hanna Feiler
26.05.2010, 11:08 Uhr
Aber eigentlich ist es doch eine Frechheit, dass das Ticket online teurer ist, als an der Abendkasse. Der Käufer erwartet und vertraut auf das Gegenteil, weshalb hier sehr wohl eine Täuschung vorliegt!!! Leider kann man die Meinung bzw. ein Fazit des Autors nicht nachvollziehen, so dass hier noch einige Fragen offen bleiben...Schade!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Guten Tag! Ich habe eine Frage bezüglich irreführender Werbung. Seit langem bin ich eifrige Tchibo-Schnäppchenjägerin und durchsuche daher regelmäßig die Vorschau-Seiten des Anbieters. Nur wundere ich mich immer häufiger, wie es sein kann, dass in einer VORSCHAU bereits Produkte vergriffen sein... » Weiterlesen
Blickfangwerbung: und Sternchenhinweise von 25.05.2010
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