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von RA Felix Barth

Endlich wieder Urlaub: Bei Online-Vermietung von Ferienwohnungen aber nur mit AGB & Co

News vom 29.05.2020, 14:31 Uhr | Keine Kommentare

Endlich und bald kann es wieder losgehen mit dem wohl verdienten Urlaub. Und gerade in Zeiten wie diesen werden viele Urlaubsreife eine Ferienwohnung einem überfüllten Hotel vorziehen. Verständlich. Entsprechend groß ist das Online-Angebot von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Aber auch hier gibt es für Vermieter zahlreiche rechtliche Vorschriften, sofern solche Angebote über das Internet vermarktet werden. Die IT-Recht Kanzlei bietet [Online-Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern professionelle Rechtstexte wie AGB, Datenschutzerklärung und Co. an](https://www.it-recht-kanzlei.de/Service/vermietung-ferienwohnungen-ferienhaeuser-agb.php)…

Online-Vermietung: Nicht ohne AGB & Co.

Vielen Anbieter werden sich jetzt fragen: Braucht man denn überhaupt bei der Vermietung von Ferienwohnungen im Internet Rechtstexte? Und wenn ja, welche?

Fangen wir mal bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an:

Zwar ist das Vorhalten allgemeiner Geschäftsbedingungen im Rechtsverkehr per se nicht verpflichtend, AGB für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen sind aber aus folgenden Gründen unerlässlich:

Zum einen ermöglichen AGB es den Online-Vermietern, die geltende Rechtslage zu Ihren Gunsten zu modifizieren. Dies ist bei der Überlassung von Wohnraum auf Zeit besonders relevant, weil ohne AGB das mietrechtliche Gewährleistungsrecht für Vermieter ohne Modifikationen Anwendung fände und den Vermieter so in eine weitreichende Haftung für die Beschaffenheit von Mietobjekt und Inventar drängen würde.

Zudem ist es für den Vermieter oft von Vorteil, wenn die Überlassung detailreich geregelt ist – um im Nachhinein unnötigen Ärger mit dem Mieter zu vermeiden.

Das Gesetz normiert überdies zahlreiche vor- und nachvertragliche Belehrungs- und Informationspflichten, denen man sinnvollerweise kaum ohne AGB nachkommen kann.

Ebenso müssen Anbieter eine Datenschutzerklärung vorhalten: Bieten Vermieter den Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser über das Internet an, erheben und speichern Sie hierbei zwangsweise personenbezogene Daten der Vertragspartner. Dies eröffnet den Anwendungsbereich der DSGVO mit umfangreichen Informationspflichten und macht den Einsatz einer Datenschutzerklärung notwendig.

Und selbstverständlich betrifft auch die Anbieter von Ferienwohnungen die Impressumspflicht - mit umfangreichen Hinweisen über ihre Person, Kontaktdaten, Registereinträge, den Hinweis und Verlinkung auf die OS-Plattform und und und…

Wer es genau wissen will: In diesem Beitrag finden Sie ausführliche Informationen zu den rechtlichen Informationspflichten.

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Rechtstexte für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern

Es gibt also zahlreiche Gründe, warum ein Online-Anbieter von Ferienwohnungen Rechtstexte benötigt und verwenden sollte. Damit die Urlaubssaison nicht gleich mit einer Abmahnung losgeht, sollten also unbedingt AGB & Co. auf den Präsenzen der Online-Anbieter zu finden sein.

Hierfür haben wir die Lösung: Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern Rechtstexte wie AGB samt Kundeninformationen, Datenschutzerklärung und Co. an…..

Diese professionellen Rechtstexte für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern gibt es für mtl. nur 9,90€.

Die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für die Vermietung von Ferienwohnungen enthalten:

  • AGB mit Kundeninformationen
  • eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
  • ein rechtssicheres Impressum mitsamt OS-bezogenen Hinweisen

und können verwendet werden für:

  • die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
  • durch gewerbliche und private Vermieter
  • an gewerbliche oder private Mieter

Die AGB der IT-Recht Kanzlei für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern enthalten unter anderem folgende vermieterfreundliche Regelungen zu:

  • An- und Abreisebedingungen
  • Schlüsselübergabe und Schlüsselrückgabe
  • Zahlungs-, Rückzahlungs- und Einbehaltungsbedingungen für die Mietkaution
  • Gebrauchsüberlassungen an Dritte
  • Obliegenheiten des Mieters
  • Änderungen am Mietobjekt
  • Vertraglichen Rücktrittsrechten
  • Vermieter- und Mieterhaftung
  • Räumungspflichten

Dauerhafte Sicherheit: Mit dem Rechtstexte-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

In diesem Sinne: Allen einen schönen Urlaub und gute Vermietung!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Felix Barth Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Partnermanagement

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