17.10.2006 |
100 EUR Abmahnung
Die Preisangabenverordnung - Ein nur schwer zu handhabendes Gewächs!
Mit der Preisangabenverordung („PAngV“) hat der Gesetzgeber ein recht eigensinniges „Wesen“ geschaffen. Pflicht um Pflicht bürdet sie der Unternehmerschaft auf wobei sie dabei das Ziel des „absoluten Verbraucherschutzes“ zu verfolgen scheint. Dabei zeigt sich die PAngV mitunter als recht verschlossen, ja geradezu einsilbig wodurch ihr es gelingt, gerade so manchem Anbieter einer gewerblichen Internetpräsenz schlaflose Nächte zu bereiten...