Eröffnungspreise mit Streichpreis? OLG Hamm zieht klare Grenzen für Preiswerbung
Preisgegenüberstellungen mit „Eröffnungs-“ oder „Einführungspreisen“ sind rechtlich riskant. Ein Urteil des OLG Hamm zeigt, wann durchgestrichene Preise bei Neueröffnungen zur unzulässigen Irreführung werden können.
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