Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

von RA Arndt Joachim Nagel, 27.05.2008, 10:10 Uhr
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4. Rechtliche Konsequenzen für eBay-Händler

In rechtlicher Hinsicht haben eBay-Händler, die gegen rechtswidrige Bewertungen von Käufern vorgehen wollen, Folgendes zu beachten:

Liegt einer der oben genannten Missbrauchsfälle oder einer der sonstigen Fälle vor, in denen eBay die Bewertung selbst entfernt, genügt insoweit theoretisch eine entsprechende Mitteilung an eBay.

In solchen Fällen jedoch, in denen eBay die Bewertung nicht schon nach den eigenen Grundsätzen entfernt (z. B. unsachliche Bewertungen oder nicht offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen), stellt sich für den Anspruchsteller die Frage, gegen wen er seine Ansprüche überhaupt geltend machen soll.

Insoweit kommt zum einen derjenige in Betracht, der die Bewertung bei eBay abgegeben hat. Hierbei stellt sich jedoch das Problem, dass es dem bewertenden eBay-Nutzer nach wie vor nicht möglich ist, eine einmal abgegebene Bewertung selbst aus dem Bewertungsprofil seines Handelspartners zu entfernen. Darüber hinaus würde nach den neuen Bewertungsgrundsätzen nicht einmal eine Rücknahmeerklärung des Bewertenden gegenüber eBay zu einer Entfernung der Bewertung durch eBay führen. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage würde somit auch eine Klage gegen den Bewertenden auf Abgabe einer Willenserklärung (gegenüber eBay) ins Leere laufen. Bleibt einzig und allein die Möglichkeit, den Bewertenden im Falle eines Unterlassungsanspruchs wegen möglicher zukünftiger Rechtsverletzungen zu verklagen.

Wegen der gegenwärtigen Rechtsverletzung kann sich der Anspruchsteller aufgrund der neuen Bewertungsgrundsätze nur noch an eBay selbst halten. Das heißt, er müsste eBay direkt auffordern, die rechtsverletzende Bewertung zu entfernen und seine Ansprüche gegenüber eBay ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Ob das von eBay wirklich so gewollt war darf getrost bezweifelt werden. In jedem Fall hat eBay seinen Nutzern durch die Abschaffung der Möglichkeit der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme einen Bärendienst erwiesen. Wie sich diese Maßnahme letztlich in der Praxis auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Autor:
Arndt Joachim Nagel
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Leser-Kommentare

5 Kommentare

Vom Verkäufer zur Rücknahme genötigt

04.12.2010, 13:45 Uhr

Kommentar von rethorn zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Hallo. Andersherum find eich im Internet so gut wie keine Ratschläge, wenn der Verkäufer droht und nicht der Käufer. Mein Freund hat von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel( 1,99 Euro + 2,90... » Weiterlesen

Ohne Titel

27.03.2010, 18:30 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

so langsam stinkt mir das verkaufen bei ebay. das kaufen macht mehr spass, da kann ich nach lust und laune und nach freiem willen "negativ" bewerten. der verkäufer hat eh keine chance, was dagegen zu... » Weiterlesen

Bewertungssystem nur für Berufsebayer

10.12.2009, 18:07 Uhr

Kommentar von itp-sued zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Mit der Ation hat Ebay den Braten nur gedreht aber nicht wirklich geändert. Eingeführt wurde es um den Käufer vor Betrügern zu schützen. Wer beschützt uns jetzt vor den übereifrigen... » Weiterlesen

ebay - Grundsätze sind verankert, aber anscheinend gelten diese nicht bzw. sind unwirksam.

04.03.2009, 00:00 Uhr

Kommentar von M. H. zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Ich habe eine ungerechtfertigte negative Bewertung bekommen, dies habe ich ebay auch gemeldet. Nach meiner Recherche hat der Käufer zwei Accounts (gleiche Kontonummer, gleiche Bankleitahl) nur der... » Weiterlesen

wäre das vielleicht die Lösung ?

28.08.2008, 12:13 Uhr

Kommentar von Günter Varga zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Sehr informativ, der Bericht zeigt die Unzulänglichkeiten seitens ebay bezüglich des Bewertungssystems. Dabei könnte das größte Problem - der vorschnell/ungerechtfertigt abgegebenen Bewertungen -... » Weiterlesen

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