Motorschaden nach Generalüberholung: Werkstatt haftet nicht, aber der Hersteller
Wird ein Automotor von einer Werkstatt mit Originalteilen überholt und kommt es danach zu einem Motorschaden, so haftet für entstandene Schäden wie Austauschmotor, Nutzungsausfall und Gutachten nicht die Werkstatt.
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