Verwechslungsgefahr
Bitte Abstand halten: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Bei der Anmeldung einer Marke prüft das Markenamt vor der Eintragung automatisch, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Das Markenamt prüft jedoch nicht, ob so genannte relative Schutzhindernisse in Form von vorrangigen Rechten Dritter bestehen.
8 minBitte lächeln: Zur Klassenähnlichkeit bei Markenkollision
Bei Markenkollisionen wird nicht nur das Zeichen, sondern auch die betroffene Klasse geprüft – entscheidend ist dabei auch die Ähnlichkeit. Das OLG Frankfurt befasste sich mit einem Fall, in dem sich Dienstleistungen und deren Vermittlung gegenüberstanden.
6 minJa, aber...: Verwendung einer Marke im Zubehörhandel
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Wettbewerber auf seiner Webseite die Original-Marke benutzen darf, um das von ihm angebotene nicht-originale Zubehörteil als das passende Ersatzteil zu bestimmen.
5 minDas alte Leid: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Die Verwechslungsgefahr ist DAS Reizwort für Markeninhaber: Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn die Marke nach Eintragung wegen einer Kollision mit älteren Marken verloren geht. Die entscheidende Frage bei einer solchen Markenkollision ist dann meist die Verwechslungsgefahr.
4 minVerwechslungsgefahr Marke: MILAN vs. AC Milan 1:0
Das Gericht untersagt die EU-Markenregistrierung des AC-Mailand-Wappens für Schreibwaren und Büroartikel. Der Grund: Die starke klangliche und visuelle Ähnlichkeit zur älteren deutschen Marke MILAN birgt Verwechslungsgefahr.
3 minCiao vs. Ciao Mamma: Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr
Zwischen der Bezeichnung „Ciao“ für ein Restaurant, welches italienische Speisen anbietet, und einer Pizzeria, die unter „Ciao Mamma“ firmiert, besteht keine Verwechslungsgefahr, so das OLG Frankfurt am Main.
2 minDie Marken "MESSI" und "MASSI" sind nicht verwechslungsfähig
Messi - unverwechselbarer Fußballgott, zumindest für seine Fans. Das gilt in diesem konkreten Fall auch für die Marke MESSI.
4 minMarkenüberwachung - Irrtum & Wahrheit
Viele Markeninhaber denken: „Sobald meine Marke erst einmal eingetragen ist, kann mir da nichts mehr passieren“. Schön wär's - die Realität schaut jedoch anders aus!
5 minDas sieht dir ähnlich: Verwechslungsgefahr im Markenrecht
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Grundlagen auf, wann eine Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts vorliegt und veranschaulichen dies mit einer aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts.
6 min 1Verletzung der Farbmarke von BMW
BMW hat viele Marken im Portfolio. So etwa die Farbmarke im Stile der M-Power Farbkombination hellblau, dunkelblau, rot. Diese Farbkombination sieht man oft an Kühlergrills. Gegen einen solchen Aufkleber ging die BMW AG vor.
4 min 1English Lesson: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht - heute: "Home Company"
Das OLG Frankfurt a. M. hatte zu klären, ob zwischen den Zeichen „HomeCompany“ und u.a. „H Home Company W GbR“ eine Verwechslungsgefahr gegeben war.
4 minMarken-Abmahnfalle: Jacuzzi und "Jakuzzi" - Warum Schreibvarianten unzulässig sind
Liegt eine einstweilige Verfügung vor, sind Umgehungsversuche riskant. Das OLG Frankfurt a. M. entschied, dass bereits die Nutzung der abgewandelten Schreibweise „Jakuzzi“ einen kerngleichen Verstoß darstellt, wenn die Werbung mit „Jacuzzi“ untersagt wurde.
2 minMarkenrecht: Wann Verwechslungsgefahr zwischen "INTRADO" und "NITRADO" besteht
Das BPatG entschied am 22.03.2018 (Az.: 25 W (pat) 54/17) erneut zur Verwechslungsgefahr von Wortmarken. Streitpunkt war die Marke „INTRADO“, gegen die die Widerspruchsmarke „NITRADO“ vorgebracht wurde.
3 minMarkenrecht: So bewerten Gerichte die Verwechslungsgefahr
Schon kleine Unterschiede im Markennamen können teuer werden: Wir zeigen, wann eine unmittelbare oder mittelbare Verwechslungsgefahr besteht – und wie Gerichte dies bewerten.
5 minVolks.Fahrrad vs. Volkswagen: BPatG sieht Verwechslungsgefahr
Hersteller und Händler müssen vermeiden, dass neue Marken zu nah an bekannten Kennzeichen wie „Volkswagen“ liegen. Der Fall „Volks.Fahrrad“ zeigt, wie schnell dadurch Konflikte mit starken Marken entstehen können.
5 minOLG Frankfurt zur Verwechslungsgefahr bei regionalen Kombinationszeichen
Das OLG Frankfurt stellte klar: Eine Marke aus einem beschreibenden Begriff plus Eigennamen ist nicht mit einer jüngeren Marke verwechslungsfähig, die nur den beschreibenden Teil nutzt. Zudem ist der Schutz eines regional tätigen Unternehmenskennzeichens – wie einer Klinik – auf dessen örtliches Einzugsgebiet begrenzt.
5 minBGH: Zum Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke
Diesmal geht es um den Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke gegenüber einem Farbzeichen. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil den Schutzbereich einer Marke auf den im Register angegebenen Bereich beschränkt. Konkret bedeutet dies, dass eine als schwarz-weiss eingetragene Marke keine Unterlassungsansprüche gegenüber einem farbigen Zeichen wegen Identität begründet. Diese Feststellung nutzte der beklagten Partei freilich nicht viel, da der Unterlassungsklage eines berühmten bayerischen Automobilherstellers an anderer Stelle aufgrund bestehender Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Marke und dem Farbzeichen stattgegeben wurde (BGH, Urteil verkündet am 12. März 2015, Az: I ZR 153/14).
10 min 1Alter Grieche! – BPatG entscheidet zur Verwechslungsgefahr bei fremdsprachlichen Begriffen
Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 16.07.2012 (Az. 27 W (pat) 547/11) entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „kalimera“ nicht die ältere Wortmarke „Guten Morgen“ verletzt. Der Wort „kalimera“ könne zwar aus dem Griechischen übersetzt auch „Guten Morgen“ bedeuten, jedoch begründe dies in Bezug auf die Warengruppe „Fruchtgetränke“ keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 42 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
3 minEs sind doch nur Worte – der EuG zur Verwechslungsgefahr von Wort-/Bildmarken bei identischem Wortbestandteil
Das EuG bestätigt in seinem Urteil vom 19.01.2012 (Az. T-103/11), dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine neu eingetragene Marke mit einer älteren Marke identisch ist, im Rahmen des Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 strenge Maßstäbe anzulegen sind. Zwischen zwei gleichlautenden Marken besteht daher keine Identität, wenn diese sich durch abweichende Schriftarten und Bildelemente in stilistischer und grafischer Hinsicht unterscheiden.
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