AG Kassel: Bestätigungs-Mail beim Double-Opt-In Verfahren ist kein Spam
Unaufgeforderte E-Mails sind oft wettbewerbswidrig. Um dies zu vermeiden, nutzen viele das Double-Opt-In-Verfahren. Das AG Kassel entschied, dass solche Bestätigungs-Mails selbst dann kein Spam sind, wenn der Empfänger sich nicht aktiv angemeldet hat.
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